05.12.2025 | 17:27

Arbeiten für Geh- und Radwegverbindung Klein-Meiseldorf - Sigmundsherberg für 2025 abgeschlossen

Sicher unterwegs: Neue Radwegverbindung fördert Alltagsverkehr

Die Gemeinde Meiseldorf plant in Zusammenarbeit mit dem Land Niederösterreich die Fertigstellung eines neuen Geh- und Radweges, der die Ortschaften Klein-Meiseldorf und Sigmundsherberg miteinander verbinden wird. Das Projekt wird durch die Radwegförderung des Landes unterstützt und soll vor allem dem Alltagsradverkehr dienen. Der neue Radweg wird als wichtige Verkehrsverbindung für Pendler und Freizeitnutzer etabliert. Er schließt an das bestehende, asphaltierte Wegenetz in beiden Ortschaften an und sorgt so für eine sichere Strecke ohne den Gefahr des Mischverkehrs. Dieser Radweg wird zudem eine direkte Anbindung an den Bahnhof der Franz-Josefs-Bahn in Sigmundsherberg ermöglichen, sowie an zahlreiche Alltags- und Freizeiteinrichtungen wie das Gemeindezentrum, Kindergarten, Schulen, Supermärkte, Gastronomiebetriebe, Banken, Ärzte und Sportstätten in den beiden Gemeinden vorbeiführen.

Ein weiterer Vorteil der Radwegverbindung ist, dass sie Teil des regionalen Radwegenetzes ist und als Abschnitt des „Manhartsberg Radweges“ fungiert. Mit der Fertigstellung wird der Alltagsradverkehr von der Landesstraße auf die neue Radwegverbindung verlagert, wodurch die Verkehrssicherheit für Radfahrer erheblich erhöht wird. Die Trasse beginnt bei der PV-Anlage am ehemaligen Steinbruch (Sandgrube) in Klein-Meiseldorf und führt in nördlicher Richtung bis zum Sportplatz in Sigmundsherberg. Auf einer Länge von rund 1,8 Kilometern wird der Radweg mit einer Breite von drei Metern und einem beidseitigen Bankett von jeweils bis zu 0,5 Metern ausgebaut. Etwa 600 Meter der Strecke werden asphaltiert, während der Rest mit einem wasserdurchlässigen Belag ausgeführt wird, was für eine nachhaltige und umweltfreundliche Lösung sorgt.

Die Asphaltierungsarbeiten sollen je nach Witterung spätestens im Frühjahr 2026 abgeschlossen sein. Das Projekt wird insgesamt mit rund 195.000 Euro veranschlagt. Davon trägt das Land Niederösterreich 70 Prozent, die restlichen 30 Prozent übernimmt die Gemeinde Meiseldorf. Besondere Regelungen gelten für den neu geschaffenen Radweg, der als Fahrradstraße verordnet wurde. Nach § 67 der Straßenverkehrsordnung ist in Fahrradstraßen grundsätzlich nur der Fahrradverkehr erlaubt, wobei das Durchfahren für andere Fahrzeuge nur zum Zweck des Zu- und Abfahrens gestattet ist. In diesem Fall wurde eine Ausnahme für landwirtschaftliche Fahrzeuge definiert. Zudem ist die Höchstgeschwindigkeit für Autos auf 30 Stundenkilometer begrenzt, um die Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten.

Nähere Informationen sind beim NÖ Straßendienst erhältlich unter der Telefonnummer 0676/812-60141, bei Ing. Christoph Schodl BA, MA oder per E-Mail an christoph.schodl@noel.gv.at

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