NÖ Hinweisgebersystem

Der niederösterreichischen Landesverwaltung sind Compliance und Korruptionsprävention ein großes Anliegen. Deshalb setzt das Land Niederösterreich diesbezüglich zahlreiche Maßnahmen.

Ein wichtiges Instrument für mehr Transparenz in der niederösterreichischen Landesverwaltung wurde durch das NÖ Hinweisgeberschutzgesetz (NÖ HGSG) geschaffen. Wenn Sie im Rahmen dieses Gesetzes auf Missstände oder Rechtsverstöße hinweisen, werden Sie vor Repressalien bewahrt.

Es ist vorgesehen, dass Ihnen für die Meldung von Missständen im Land Niederösterreich ein interner Weg zur Verfügung gestellt wird. Meldungen über den internen Weg werden einer eigens eingerichteten, unparteiischen internen Stelle bei der Landesamtsdirektion anonymisiert zur Bearbeitung weitergeleitet. Die Bearbeitung Ihrer Hinweise erfolgt streng vertraulich.

Sollte Ihre Meldung über den internen Weg nicht zielführend erscheinen, weil Sie beispielsweise Vorwürfe gegen diese unparteiische Stelle selbst vorbringen wollen, so steht Ihnen für solche Ausnahmefälle ein externer Weg zur Verfügung, der durch die weisungsfreie NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte betreut wird.

Missstände oder Rechtsverstöße nach der EU-Whistleblower-Richtlinie im Land Niederösterreich können durch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie alle Personen die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zum Land Niederösterreich, Informationen über Verstöße erlangt haben, gemeldet werden.

Ihre Meldung kann schriftlich oder mündlich (z.B. telefonisch oder im Rahmen einer persönlichen Zusammenkunft) erfolgen.

Das Einlangen Ihrer Meldung bestätigen wir Ihnen längstens innerhalb von sieben Tagen. Über die gesetzten Schritte informieren wir Sie grundsätzlich innerhalb von drei Monaten.

HINWEIS ABGEBEN

 

Sollten Sie Ihre Meldung über den externen Meldekanal durchführen wollen, folgen Sie bitte dem Link zur entsprechenden Seite:

EXTERNER WEG



Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie darüber, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (elektronisch) verarbeitet werden. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten, den Rechten als betroffene Person einer Datenverarbeitung sowie zum Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde sind unter www.noe.gv.at/datenschutz abrufbar. Unter https://e-formulare.noel.gv.at/extern/dsgvo/HINWEISGEBER.pdf ist das Verarbeitungsverzeichnis iSd Art. 13 DSGVO abrufbar. 

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005
Fax: 02742/9005-13610   
Letzte Änderung dieser Seite: 7.2.2023
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