Dienstnehmerschutz

Zur Überwachung der Einhaltung der zum Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erlassenen Gesetze, Verordnungen und Verfügungen werden von den Organen der Land- und Forstwirtschaftsinspektion fortlaufende Betriebskontrollen durchgeführt.

Bei den Inspektionen, welche zum Teil angekündigt und zum Teil unangekündigt erfolgen, werden insbesondere

  • die Einhaltung der zum Schutz des Lebens, der Gesundheit, Würde und Integrität vorgesehenen Vorschriften, die Verwendung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Arbeitszeit, Arbeitnehmerverzeichnisse, Betriebsvereinbarungen, Lohnzahlungen, etc.)

sowie

  • die in den Betrieben verwendeten landwirtschaftlichen Maschinen und alle baulichen Anlagen hinsichtlich der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen bzw. des baulichen Zustandes

kontrolliert. 

Für nähere Informationen weisen wir auf das Landarbeitsgesetz, BGBl. I Nr. 78/2021, hin.

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Dienstnehmerschutz in der Land- und Forstwirtschaft

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12825
Fax: 02742/9005-13535
Letzte Änderung dieser Seite: 26.1.2024
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