Kinderschutz

Die Rechte von Kindern sind in Österreich im „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“, welches 1992 als Ratifizierungsakt der UN-Kinderrechtekonvention in Kraft trat, festgehalten.

Was ist Kinderschutz?

Die Rechte von Kindern sind in Österreich im „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“, welches 1992 als Ratifizierungsakt der UN-Kinderrechtekonvention in Kraft trat, festgehalten. 

Gemäß Artikel 5 des „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ hat jedes Kind das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. Kinder, die Opfer von Gewalt oder Ausbeutung werden, haben ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation.

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Warum braucht es Kinderschutz?

Sind Kinder und Jugendliche einer Form von Gewalt ausgesetzt, so bedeutet dies eine Gefährdung des Kindeswohls.
Das Wohlbefinden der Heranwachsenden ist beeinträchtigt, ihre Rechte und Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt.  

Kindeswohlgefährdung und Gewaltfälle können überall vorkommen, am häufigsten finden sie jedoch im familiären und sozialen Nahraum der Kinder statt.

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Kinderschutzkonzepte

Ein Instrument im Kinderschutz sind Kinderschutzkonzepte. Auf der „Plattform Kinderschutzkonzepte“ sind wichtige Informationen zum Thema übersichtlich dargestellt.

Anmeldung Symposium

Am 19. Juni 2023 findet ein Symposium zum Thema „Gemeinsame Verantwortung für unsere Kinder. Ein Symposium zu Kinderschutz und Kinderschutzkonzepten.“ statt.

„Erinnerungen an die Kindheit sollen mit Spielen, Sonne und Lachen verbunden sein. Bei manchen Kindern ist das aber nicht der Fall – sie sind mit Gewalt, Aggression und Missbrauch konfrontiert. Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt. Daher möchten wir in Niederösterreich eine möglichst breite Allianz von Organisationen, Vereinen und Unternehmen bilden, die dem Kinderschutz oberste Priorität einräumen und gemeinsam überlegen, wie Kinder am besten geschützt werden können. Denn jeder Fall von Kindesmissbrauch oder Gewalt gegen ein Kind – einerlei ob in der digitalen oder der analogen Welt – ist ein Fall zu viel.“

Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, Landesrätin Susanne Rosenkranz, Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig

Termin: Montag, 19. Juni 2023, 9:00 Einlass

Ort: NÖ Landhaus, Landhausschiff 3. Obergeschoss, Haus 1b, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Anmeldung: Online bis 11. Juni 2023


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Ihre Kontaktstelle des Landes für Kinderschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Familien und Generationen
Landhausplatz 1, Haus 9

3109 St. Pölten

E-Mail: post.f3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12989 (Sekretariat)
Fax: 02742/9005-13970

Letzte Änderung dieser Seite: 24.5.2023
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