Abwasser
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Das NÖ Kanalgesetz enthält Regeln, wen die Abgabenpflicht trifft und wie die Abgabenschuld entsteht.
Die Siedlungswasserwirtschaft in Niederösterreich ist ständig bestrebt die angebotenen Dienstleistungen auf hohem Niveau zu halten und wenn erforderlich zu verbessern. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Kosteneffizienz bestehender Abwasserentsorgungsanlagen bei gleich bleibend hoher Reinigungsleistung.
Die folgenden Downloads enthalten unterstützende Hinweise und Informationen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Förderungsabwicklung Siedlungswasserwirtschaft zu gewährleisten.
Die auf einer Liegenschaft anfallenden Schmutzwässer sind gemäß NÖ Bauordnung grundsätzlich in den öffentlichen Kanal abzuleiten, wenn eine Anschlussmöglichkeit besteht.
Auf dieser Seite finden Sie eine Lister der Ansprechpartner zum Thema Abwasser.
Die Broschüre „Der Hauskanal in Niederösterreich“ ist vor allem für den privaten Grundeigentümer, aber auch für allen sonstigen Interessierten eine Informationsquelle für die fachgerechte Errichtung und den ordnungsgemäßen Betrieb von Hauskanälen.
Mit dem geförderten Regenwasserplan soll der örtliche Wasserhaushalt in der Gemeinde untersucht und gezielt gestaltet werden. Dadurch können mögliche Auswirkungen von Extremereignissen wie Starkregen und Trockenperioden entschärft werden. Ziel ist die Zusammenstellung von einem Maßnahmenpaket entsprechend den örtlichen Gegebenheiten.
Unter dem Schlagwort "energieautarke Kläranlage" wird nicht verstanden, dass einer Kläranlage keinerlei Energie zugeführt wird, wie dies bei einer wörtlichen Auslegung des Begriffes (autark = selbständig) verstanden werden könnte. Von einer energieautarken Kläranlage wird vielmehr dann gesprochen, wenn auf der Kläranlage im Jahresmittel gleich viel oder mehr Energie erzeugt wird als benötigt.
Zur Unterstützung der Erhaltung der Anlagenwerte stellt die österreichweite Initiative VOR SORGEN technisches Wissen über das Prüfen, Sanieren und Erhalten der Abwasser- und Trinkwassersysteme auf breiter Basis zur Verfügung. In der vorliegenden Studie ist basierend auf den generellen Grundlagen eine Rentabilitätsanalyse über die Umsetzung von VOR SORGE-Maßnahmen in Niederösterreich am Beispiel von 5 repräsentativen Kanalisationsnetzen verschiedener Gemeinden erstellt worden.
Bei der Reinigung von Abwasser fällt Klärschlamm als Reststoff an. Die Frage "was tun damit?" beschäftigt alle Kläranlagenbetreiber. Besonders in kleinräumlich strukturierten Regionen ist die damit verbundene Herausforderung häufig schwierig zu meistern.
n der Technik der anaeroben Schlammstabilisierung, der Faulgasgewinnung und der Nutzung dieses Biogases zur Erzeugung elektrischer und thermischer Energie haben sich in den letzten Jahren interessante Entwicklungen gezeigt. Diese Methode der Abwasserreinigung erscheint daher zunehmend auch für kleinere Anlagen interessant.
Für die Errichtung einer Kleinkläranlagen für bis zu 4 entsorgende Objekten außerhalb von geschlossenen Siedlungsgebieten gibt es neben der Förderung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auch eine Landesförderung durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF).
Siedlungs- und Verkehrsflächen nehmen ständig zu. Damit steigt auch die Versiegelung der Oberflächen stetig an. Regenwasser fließt dadurch rascher und in größeren Mengen ab. Dies kann zu einer Überlastung der Vorfluter (Bäche, Flüsse) und damit zu einer Erhöhung der Hochwassergefahr führen.
Die Erschließung attraktiver Baulandflächen mit Freiraumstrukturen und natürlichem Wasserkreislauf ist eine Herausforderung für viele Gemeinden. Eine neue Broschüre möchte Sie bei dieser Aufgabe unterstützen.
Die Abwasserbeseitigung wird hauptsächlich durch das Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG) geregelt. Daneben enthalten auch die NÖ Bauordnung und das NÖ Kanalgesetz wichtige Bestimmungen.
Für die Errichtung von öffentlichen Abwasseranlagen durch Gemeinden, Genossenschaften und Verbände gibt es neben der Förderung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auch eine Landesförderung durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF). Nachfolgend erhalten Sie dazu die wesentlichsten Informationen zur Förderung des Landes. Unter den Downloads können Sie die erforderlichen Formulare sowie weiterführende Informationen herunterladen.
Der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch den Menschen ist ein wesentlicher Teil des Umweltschutzes und stellt einen wichtigen Bereich des Wasserrechtsgesetzes dar.
Die Verwertung von Senkgrubeninhalten im Rahmen der Landwirtschaft ist eine für den ländlichen Raum geeignete Form der Abwasserbeseitigung . Das NÖ Bodenschutzgesetz regelt, wie die Aufbringung zu erfolgen hat. Weiteres enthält das Bodenschutzgesetz auch Bestimmungen über die Verwertung von Klärschlamm, Kompost und Rückständen aus der Wein- und Obstbereitung.
In den letzten Jahrzehnten wurden in Niederösterreich hohe Investitionen für die Errichtung und Modernisierung von kommunalen und industriellen Abwasserreinigungsanlagen getätigt. Nur dadurch konnte erreicht werden, dass in den meisten Fließgewässern eine sehr gute Wassergüte vorhanden ist.
Information für Anlagenbetreiber, Gemeinden und Verbände
Ihr Kontakt zum Thema Abwasser
Gruppe Wasser
Landhausplatz 1, Haus 2
3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14271
Fax: 02742/9005-14090