Tierschutzgesetz - TSchG (BGBl I 2004/118 i.d.g.F.)

Seit dem Jahr 2005 fallen Tierschutzangelegenheiten in die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers. Ein Tierschutzgesetz des Bundes hat daher die zuvor geltenden Tierschutzgesetze der Länder ersetzt.

Die Vollziehung des Tierschutzgesetzes obliegt den Ländern und die anfallenden Aufgaben werden von den Bezirksverwaltungsbehörden – den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten erledigt. Die Amtstierärztin/Der Amtstierarzt der Bezirksverwaltungsbehörde ist somit die Ansprechperson für Fragen zum Tierschutzgesetz. Sie fungieren auch als Amtssachverständige bei tierschutzfachlichen Fragen. 

Die Länder sind verpflichtet, eine Tierschutzombudsperson zu bestellen, welche die Interessen des Tierschutzes vertritt. In Niederösterreich erfüllt diese Aufgabe seit dem Jahr 2005 Frau Dr. Lucia Giefing in der Tierschutzombudsstelle.

Ziel des mit 01.01.2005 in Kraft getretenen Tierschutzgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf. Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzförderung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern. 

Die wesentlichen Grundsätze der Tierschutzgesetzgebung sind das Verbot, ein Tier mutwillig zu töten, diesem ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. 

Dass der Tierschutz in der Gesellschaft und der Gesetzgebung einen immer wichtigeren Platz einnimmt, lässt sich auch aus der 2016 erfolgten Anhebung des Strafrahmens für Tierquälerei auf bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe entnehmen, wobei auch teilweise fahrlässige Handlungen unter Strafe gestellt werden (§ 222 Strafgesetzbuch - StGB, BGBl. Nr. 60/1974 i.d.g.F.).

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
Fax: 02742/9005 - 15220
Letzte Änderung dieser Seite: 8.7.2021
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