Neue Daten
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Der Gerichtsbezirk beschreibt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte.
Der Gerichtsbezirk beschreibt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte.
Der Gerichtsbezirk beschreibt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte.
Die niederösterreichische Raumplanung hat aus operativen Gründen das Landesgebiet in fünf Aktionsräume, fünf "Hauptregionen", gegliedert. Diese fassen Gebiete zusammen, die gemeinsame Merkmale (geografische Lagebeziehungen, ähnliche Wirtschaftsstruktur, Ressourcenausstattung) oder ähnliche Probleme haben. Hauptaufgabe ist es, die Anliegen dieser Regionen zu artikulieren, entwicklungsstrategisch wichtige Themenschwerpunkte zu formulieren und passende Leitprojekte zu initiieren. Zuletzt wurde 2014 eine Überarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategien jeder der fünf Hauptregionen vorgenommen. Die daraus entstandenen „Hauptregionsstrategien 2024“ stellen das Dach für teilregionale Strategien sowie für Maßnahmen und Projekte auf Regions- bzw. Gemeindeebene dar. Sie sind die gemeinsamen Produkt aller mit Regionalentwicklung befassten Akteurinnen und Akteure der Hauptregionen und legen strategische Stoßrichtungen und Ziele in den vier Aktionsfeldern Wertschöpfung, Umweltsysteme und erneuerbare Energien, Daseinsvorsorge und Kooperationssysteme fest. Die Hauptregionsstrategien stellen auch die Handlungsbasis der NÖ.Regional.GmbH dar, deren Hauptaufgabe die Umsetzung der Hauptregionsstrategien ist und legen das inhaltliche Profil, die Ziele und Aufgaben der Serviceorganisation fest.
Die niederösterreichische Raumplanung hat aus operativen Gründen das Landesgebiet in fünf Aktionsräume, fünf "Hauptregionen", gegliedert. Diese fassen Gebiete zusammen, die gemeinsame Merkmale (geografische Lagebeziehungen, ähnliche Wirtschaftsstruktur, Ressourcenausstattung) oder ähnliche Probleme haben. Hauptaufgabe ist es, die Anliegen dieser Regionen zu artikulieren, entwicklungsstrategisch wichtige Themenschwerpunkte zu formulieren und passende Leitprojekte zu initiieren. Zuletzt wurde 2014 eine Überarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategien jeder der fünf Hauptregionen vorgenommen. Die daraus entstandenen „Hauptregionsstrategien 2024“ stellen das Dach für teilregionale Strategien sowie für Maßnahmen und Projekte auf Regions- bzw. Gemeindeebene dar. Sie sind die gemeinsamen Produkt aller mit Regionalentwicklung befassten Akteurinnen und Akteure der Hauptregionen und legen strategische Stoßrichtungen und Ziele in den vier Aktionsfeldern Wertschöpfung, Umweltsysteme und erneuerbare Energien, Daseinsvorsorge und Kooperationssysteme fest. Die Hauptregionsstrategien stellen auch die Handlungsbasis der NÖ.Regional.GmbH dar, deren Hauptaufgabe die Umsetzung der Hauptregionsstrategien ist und legen das inhaltliche Profil, die Ziele und Aufgaben der Serviceorganisation fest.
Die niederösterreichische Raumplanung hat aus operativen Gründen das Landesgebiet in fünf Aktionsräume, fünf "Hauptregionen", gegliedert. Diese fassen Gebiete zusammen, die gemeinsame Merkmale (geografische Lagebeziehungen, ähnliche Wirtschaftsstruktur, Ressourcenausstattung) oder ähnliche Probleme haben. Hauptaufgabe ist es, die Anliegen dieser Regionen zu artikulieren, entwicklungsstrategisch wichtige Themenschwerpunkte zu formulieren und passende Leitprojekte zu initiieren. Zuletzt wurde 2014 eine Überarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategien jeder der fünf Hauptregionen vorgenommen. Die daraus entstandenen „Hauptregionsstrategien 2024“ stellen das Dach für teilregionale Strategien sowie für Maßnahmen und Projekte auf Regions- bzw. Gemeindeebene dar. Sie sind die gemeinsamen Produkt aller mit Regionalentwicklung befassten Akteurinnen und Akteure der Hauptregionen und legen strategische Stoßrichtungen und Ziele in den vier Aktionsfeldern Wertschöpfung, Umweltsysteme und erneuerbare Energien, Daseinsvorsorge und Kooperationssysteme fest. Die Hauptregionsstrategien stellen auch die Handlungsbasis der NÖ.Regional.GmbH dar, deren Hauptaufgabe die Umsetzung der Hauptregionsstrategien ist und legen das inhaltliche Profil, die Ziele und Aufgaben der Serviceorganisation fest.
Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte. Als Mindestgröße einer Kleinregion sind folgende Richtwerte vorgegeben: 6 oder mehr Gemeinden mit insgesamt 8.000 EinwohnerInnen bzw. zwischen 3 und 5 Gemeinden mit insgesamt 12.000 EinwohnerInnen
Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte. Als Mindestgröße einer Kleinregion sind folgende Richtwerte vorgegeben: 6 oder mehr Gemeinden mit insgesamt 8.000 EinwohnerInnen bzw. zwischen 3 und 5 Gemeinden mit insgesamt 12.000 EinwohnerInnen
Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte. Als Mindestgröße einer Kleinregion sind folgende Richtwerte vorgegeben: 6 oder mehr Gemeinden mit insgesamt 8.000 EinwohnerInnen bzw. zwischen 3 und 5 Gemeinden mit insgesamt 12.000 EinwohnerInnen
Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte. Als Mindestgröße einer Kleinregion sind folgende Richtwerte vorgegeben: 6 oder mehr Gemeinden mit insgesamt 8.000 EinwohnerInnen bzw. zwischen 3 und 5 Gemeinden mit insgesamt 12.000 EinwohnerInnen
Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte. Als Mindestgröße einer Kleinregion sind folgende Richtwerte vorgegeben: 6 oder mehr Gemeinden mit insgesamt 8.000 EinwohnerInnen bzw. zwischen 3 und 5 Gemeinden mit insgesamt 12.000 EinwohnerInnen
Landesgrenze des Bundeslandes NÖ
Landesgrenze des Bundeslandes NÖ
Landesgrenze des Bundeslandes NÖ
NÖ Landeskindergärten mit Adressangaben und Gruppenanzahl
Abgrenzung der Meridianstreifen M31 und M34 auf Basis der Katastralgemeindegrenzen.
Abgrenzung der Meridianstreifen M31 und M34 auf Basis der Katastralgemeindegrenzen.
Abgrenzung der Meridianstreifen M31 und M34 auf Basis der Katastralgemeindegrenzen.
NUTS3 Einheiten NÖ 1:1000
NUTS3 Einheiten NÖ 1:200000
NUTS3 Einheiten NÖ 1:50000
Außengrenzen der Naturdenkmäler in Niederösterreich
Zonen definiert im sektoralen Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekROP PV), NÖ LGBl Nr. 94/2022 - Ausgegeben am 22. Dezember 2022 gemäß § 20 Abs. 3c NÖ ROG 2014, in denen die Widmung "Grünland-Photovoltaikanlagen" auf einer Fläche von insgesamt mehr als 2 ha zulässig ist. D.h., dass die Widmungsart Grünland-Photovoltaikanlagen (Gpv) durch die Gemeinden nach dem üblichen Widmungsprozedere (Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes) noch festzulegen ist. M.a.W.: Die Zonen sind ein ANGEBOT an die Gemeinden zur Gpv-Widmung und somit KEIN Freibrief für die Errichtung von großflächigen PV-Anlagen! Die 116 PV-Zonen werden in Kartenanlagen zum NÖ LGBl. im Format DIN A3 im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Politische Bezirksgrenzen von Niederösterreich
Politische Bezirksgrenzen von Niederösterreich
Politische Gemeindegrenzen von Niederösterreich
Politische Gemeindegrenzen von Niederösterreich
Politische Gemeindegrenzen von Niederösterreich optimiert für den Maßstab 1:50.000
Abgrenzung der Zuständigkeit der Vermessungsämter des Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV).
Abgrenzung der Zuständigkeit der Vermessungsämter des Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV).
Abgrenzung der Zuständigkeit der Vermessungsämter des Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV).
Die Verwaltungsgrenzen von NÖ als Linien ergänzt um die Ländergrenzen der angrenzenden Bundesländer und den Staatsgrenzen der angrenzenden Staaten. Dieser Datensatz ist vorrangig für kartographische Zwecke aufbereitet. Der Datensatz erlaubt es durch Selektion über das Attribut TYP einzelne Verwaltungshierarchien zu selektieren.
Die Verwaltungsgrenzen von NÖ als Linien ergänzt um die Ländergrenzen der angrenzenden Bundesländer und den Staatsgrenzen der angrenzenden Staaten. Dieser Datensatz ist vorrangig für kartographische Zwecke aufbereitet. Der Datensatz erlaubt es durch Selektion über das Attribut TYP einzelne Verwaltungshierarchien zu selektieren.
Die Verwaltungsgrenzen von NÖ als Linien ergänzt um die Ländergrenzen der angrenzenden Bundesländer und den Staatsgrenzen der angrenzenden Staaten. Dieser Datensatz ist vorrangig für kartographische Zwecke aufbereitet. Der Datensatz erlaubt es durch Selektion über das Attribut TYP einzelne Verwaltungshierarchien zu selektieren.
Viertelsgrenzen von NÖ abgegrenzt auf politische Gemeindegrenzen.
Viertelsgrenzen von NÖ abgegrenzt auf politische Gemeindegrenzen.
Viertelsgrenzen von NÖ abgegrenzt auf politische Gemeindegrenzen.
Ihr Kontakt zum Thema Open Government Data
Abteilung Allgemeiner Baudienst Landhausplatz 1, Haus 13
3109 St. Pölten
E-Mail: ogd@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14600
Fax: 02742/9005-13888