Neue Daten

Hier finden Sie die neusten OGD-Datensätze

Gerichtsbezirke 1:1000 Niederösterreich

Der Gerichtsbezirk beschreibt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte.

Gerichtsbezirke 1:200000 Niederösterreich

Der Gerichtsbezirk beschreibt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte.

Gerichtsbezirke 1:50000 Niederösterreich

Der Gerichtsbezirk beschreibt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte.

Hauptregionen 1:1000 Niederösterreich

Die niederösterreichische Raumplanung hat aus operativen Gründen das Landesgebiet in fünf Aktionsräume, fünf "Hauptregionen", gegliedert. Diese fassen Gebiete zusammen, die gemeinsame Merkmale (geografische Lagebeziehungen, ähnliche Wirtschaftsstruktur, Ressourcenausstattung) oder ähnliche Probleme haben. Hauptaufgabe ist es, die Anliegen dieser Regionen zu artikulieren, entwicklungsstrategisch wichtige Themenschwerpunkte zu formulieren und passende Leitprojekte zu initiieren. Zuletzt wurde 2014 eine Überarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategien jeder der fünf Hauptregionen vorgenommen. Die daraus entstandenen „Hauptregionsstrategien 2024“ stellen das Dach für teilregionale Strategien sowie für Maßnahmen und Projekte auf Regions- bzw. Gemeindeebene dar. Sie sind die gemeinsamen Produkt aller mit Regionalentwicklung befassten Akteurinnen und Akteure der Hauptregionen und legen strategische Stoßrichtungen und Ziele in den vier Aktionsfeldern Wertschöpfung, Umweltsysteme und erneuerbare Energien, Daseinsvorsorge und Kooperationssysteme fest. Die Hauptregionsstrategien stellen auch die Handlungsbasis der NÖ.Regional.GmbH dar, deren Hauptaufgabe die Umsetzung der Hauptregionsstrategien ist und legen das inhaltliche Profil, die Ziele und Aufgaben der Serviceorganisation fest.

Hauptregionen 1:200000 Niederösterreich

Die niederösterreichische Raumplanung hat aus operativen Gründen das Landesgebiet in fünf Aktionsräume, fünf "Hauptregionen", gegliedert. Diese fassen Gebiete zusammen, die gemeinsame Merkmale (geografische Lagebeziehungen, ähnliche Wirtschaftsstruktur, Ressourcenausstattung) oder ähnliche Probleme haben. Hauptaufgabe ist es, die Anliegen dieser Regionen zu artikulieren, entwicklungsstrategisch wichtige Themenschwerpunkte zu formulieren und passende Leitprojekte zu initiieren. Zuletzt wurde 2014 eine Überarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategien jeder der fünf Hauptregionen vorgenommen. Die daraus entstandenen „Hauptregionsstrategien 2024“ stellen das Dach für teilregionale Strategien sowie für Maßnahmen und Projekte auf Regions- bzw. Gemeindeebene dar. Sie sind die gemeinsamen Produkt aller mit Regionalentwicklung befassten Akteurinnen und Akteure der Hauptregionen und legen strategische Stoßrichtungen und Ziele in den vier Aktionsfeldern Wertschöpfung, Umweltsysteme und erneuerbare Energien, Daseinsvorsorge und Kooperationssysteme fest. Die Hauptregionsstrategien stellen auch die Handlungsbasis der NÖ.Regional.GmbH dar, deren Hauptaufgabe die Umsetzung der Hauptregionsstrategien ist und legen das inhaltliche Profil, die Ziele und Aufgaben der Serviceorganisation fest.

Hauptregionen 1:50000 Niederösterreich

Die niederösterreichische Raumplanung hat aus operativen Gründen das Landesgebiet in fünf Aktionsräume, fünf "Hauptregionen", gegliedert. Diese fassen Gebiete zusammen, die gemeinsame Merkmale (geografische Lagebeziehungen, ähnliche Wirtschaftsstruktur, Ressourcenausstattung) oder ähnliche Probleme haben. Hauptaufgabe ist es, die Anliegen dieser Regionen zu artikulieren, entwicklungsstrategisch wichtige Themenschwerpunkte zu formulieren und passende Leitprojekte zu initiieren. Zuletzt wurde 2014 eine Überarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategien jeder der fünf Hauptregionen vorgenommen. Die daraus entstandenen „Hauptregionsstrategien 2024“ stellen das Dach für teilregionale Strategien sowie für Maßnahmen und Projekte auf Regions- bzw. Gemeindeebene dar. Sie sind die gemeinsamen Produkt aller mit Regionalentwicklung befassten Akteurinnen und Akteure der Hauptregionen und legen strategische Stoßrichtungen und Ziele in den vier Aktionsfeldern Wertschöpfung, Umweltsysteme und erneuerbare Energien, Daseinsvorsorge und Kooperationssysteme fest. Die Hauptregionsstrategien stellen auch die Handlungsbasis der NÖ.Regional.GmbH dar, deren Hauptaufgabe die Umsetzung der Hauptregionsstrategien ist und legen das inhaltliche Profil, die Ziele und Aufgaben der Serviceorganisation fest.

Kleinregionen 1:1000 Niederösterreich

Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte. Als Mindestgröße einer Kleinregion sind folgende Richtwerte vorgegeben: 6 oder mehr Gemeinden mit insgesamt 8.000 EinwohnerInnen bzw. zwischen 3 und 5 Gemeinden mit insgesamt 12.000 EinwohnerInnen

Kleinregionen 1:1MIO Niederösterreich

Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte. Als Mindestgröße einer Kleinregion sind folgende Richtwerte vorgegeben: 6 oder mehr Gemeinden mit insgesamt 8.000 EinwohnerInnen bzw. zwischen 3 und 5 Gemeinden mit insgesamt 12.000 EinwohnerInnen

Kleinregionen 1:200000 Niederösterreich

Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte. Als Mindestgröße einer Kleinregion sind folgende Richtwerte vorgegeben: 6 oder mehr Gemeinden mit insgesamt 8.000 EinwohnerInnen bzw. zwischen 3 und 5 Gemeinden mit insgesamt 12.000 EinwohnerInnen

Kleinregionen 1:50000 Niederösterreich

Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte. Als Mindestgröße einer Kleinregion sind folgende Richtwerte vorgegeben: 6 oder mehr Gemeinden mit insgesamt 8.000 EinwohnerInnen bzw. zwischen 3 und 5 Gemeinden mit insgesamt 12.000 EinwohnerInnen

Kleinregionen 1:500000 Niederösterreich

Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in Form von Kleinregionen basiert in Niederösterreich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie dient der Abstimmung, Definition und Umsetzung regional bedeutsamer Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Vorteile der Kooperation sind vielfältig und reichen von Kosteneinsparung und Effizienzsteigerungen über die Erweiterung des Aktionsradius bis hin zur Umsetzung innovativer Maßnahmen und Projekte. Als Mindestgröße einer Kleinregion sind folgende Richtwerte vorgegeben: 6 oder mehr Gemeinden mit insgesamt 8.000 EinwohnerInnen bzw. zwischen 3 und 5 Gemeinden mit insgesamt 12.000 EinwohnerInnen

Landesgrenze 1:1000 Niederösterreich

Landesgrenze des Bundeslandes NÖ

Landesgrenze 1:200000 Niederösterreich

Landesgrenze des Bundeslandes NÖ

Landesgrenze 1:50000 Niederösterreich

Landesgrenze des Bundeslandes NÖ

Landeskindergärten Niederösterreich

NÖ Landeskindergärten mit Adressangaben und Gruppenanzahl

Meridiangrenzen 1:1000 Niederösterreich

Abgrenzung der Meridianstreifen M31 und M34 auf Basis der Katastralgemeindegrenzen.

Meridiangrenzen 1:200000 Niederösterreich

Abgrenzung der Meridianstreifen M31 und M34 auf Basis der Katastralgemeindegrenzen.

Meridiangrenzen 1:50000 Niederösterreich

Abgrenzung der Meridianstreifen M31 und M34 auf Basis der Katastralgemeindegrenzen.

NUTS3 Einheiten 1:1000 Niederösterreich

NUTS3 Einheiten NÖ 1:1000

NUTS3 Einheiten 1:200000 Niederösterreich

NUTS3 Einheiten NÖ 1:200000

NUTS3 Einheiten 1:50000 Niederösterreich

NUTS3 Einheiten NÖ 1:50000

Naturdenkmäler Niederösterreich

Außengrenzen der Naturdenkmäler in Niederösterreich

Photovoltaik-Zonen im Grünland gem. §20 NÖ ROG 2014

Zonen definiert im sektoralen Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekROP PV), NÖ LGBl Nr. 94/2022 - Ausgegeben am 22. Dezember 2022 gemäß § 20 Abs. 3c NÖ ROG 2014, in denen die Widmung "Grünland-Photovoltaikanlagen" auf einer Fläche von insgesamt mehr als 2 ha zulässig ist. D.h., dass die Widmungsart Grünland-Photovoltaikanlagen (Gpv) durch die Gemeinden nach dem üblichen Widmungsprozedere (Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes) noch festzulegen ist. M.a.W.: Die Zonen sind ein ANGEBOT an die Gemeinden zur Gpv-Widmung und somit KEIN Freibrief für die Errichtung von großflächigen PV-Anlagen! Die 116 PV-Zonen werden in Kartenanlagen zum NÖ LGBl. im Format DIN A3 im Maßstab 1:5.000 dargestellt.

Politische Bezirksgrenzen 1:1000 (Open Government Data) Niederösterreich

Politische Bezirksgrenzen von Niederösterreich

Politische Bezirksgrenzen 1:50000 (Open Government Data) Niederösterreich

Politische Bezirksgrenzen von Niederösterreich

Politische Gemeindegrenzen 1:1000 (Open Government Data) Niederösterreich

Politische Gemeindegrenzen von Niederösterreich

Politische Gemeindegrenzen 1:200000 (Open Government Data) Niederösterreich

Politische Gemeindegrenzen von Niederösterreich

Politische Gemeindegrenzen 1:50000 (Open Government Data) Niederösterreich

Politische Gemeindegrenzen von Niederösterreich optimiert für den Maßstab 1:50.000

Vermessungsamtsgebiete 1:1000 Niederösterreich

Abgrenzung der Zuständigkeit der Vermessungsämter des Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV).

Vermessungsamtsgebiete 1:200000 Niederösterreich

Abgrenzung der Zuständigkeit der Vermessungsämter des Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV).

Vermessungsamtsgebiete 1:50000 Niederösterreich

Abgrenzung der Zuständigkeit der Vermessungsämter des Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV).

Verwaltungsgrenzen Linien 1:1000 Niederösterreich

Die Verwaltungsgrenzen von NÖ als Linien ergänzt um die Ländergrenzen der angrenzenden Bundesländer und den Staatsgrenzen der angrenzenden Staaten. Dieser Datensatz ist vorrangig für kartographische Zwecke aufbereitet. Der Datensatz erlaubt es durch Selektion über das Attribut TYP einzelne Verwaltungshierarchien zu selektieren.

Verwaltungsgrenzen Linien 1:200000 Niederösterreich

Die Verwaltungsgrenzen von NÖ als Linien ergänzt um die Ländergrenzen der angrenzenden Bundesländer und den Staatsgrenzen der angrenzenden Staaten. Dieser Datensatz ist vorrangig für kartographische Zwecke aufbereitet. Der Datensatz erlaubt es durch Selektion über das Attribut TYP einzelne Verwaltungshierarchien zu selektieren.

Verwaltungsgrenzen Linien 1:50000 Niederösterreich

Die Verwaltungsgrenzen von NÖ als Linien ergänzt um die Ländergrenzen der angrenzenden Bundesländer und den Staatsgrenzen der angrenzenden Staaten. Dieser Datensatz ist vorrangig für kartographische Zwecke aufbereitet. Der Datensatz erlaubt es durch Selektion über das Attribut TYP einzelne Verwaltungshierarchien zu selektieren.

Viertelsgrenzen 1:1000 Niederösterreich

Viertelsgrenzen von NÖ abgegrenzt auf politische Gemeindegrenzen.

Viertelsgrenzen 1:200000 Niederösterreich

Viertelsgrenzen von NÖ abgegrenzt auf politische Gemeindegrenzen.

Viertelsgrenzen 1:50000 Niederösterreich

Viertelsgrenzen von NÖ abgegrenzt auf politische Gemeindegrenzen.

Ihr Kontakt zum Thema Open Government Data

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeiner Baudienst
Landhausplatz 1, Haus 13
3109 St. Pölten
E-Mail: ogd@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14600
Fax: 02742/9005-13888   
Letzte Änderung dieser Seite: 8.2.2021
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