Hilfe in Notfällen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niederösterreich - Förderung

Das Land NÖ unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niederösterreich, welche aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses in finanzielle Bedrängnis geraten sind.

Mit Mitteln aus dem Arbeitnehmerförderungsfonds kann rasch und unbürokratisch geholfen werden.

Die Antragstellung an die Abteilung Arbeitsmarkt kann formlos oder mittels Antragsformular erfolgen.

Bezieher einer Sozialhilfe nach dem NÖ SAG haben ausschließlich die Möglichkeit, ein Unterstützungsansuchen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. bei dem zuständigen Magistrat einzubringen. 

Die antragstellende Person muss in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich seit mindestens 1 Jahr vor Antragstellung ihren Hauptwohnsitz haben.

Die Höhe der Förderung beträgt nach Maßgabe der sozialen, familiären und wirtschaftlichen Notlage einmalig bis zu € 3.000,00.

Die Antragstellung kann formlos an die Abteilung Arbeitsmarkt erfolgen. Zur einfachen und raschen Abwicklung stehen Antragsformulare zur Verfügung, welche für die Beantragung der Förderung verwendet werden können. 

Dem Ansuchen sollten folgende Unterlagen beigelegt werden (Kopie genügt):

  • Meldenachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
  • Einkommensnachweise sämtlicher im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen: Hiezu zählen auch: Krankengeld, Familienbeihilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss, Witwen- und Waisenpension, Kriegsopferrente, Ausgleichszulage, Invaliditätspension, Unfallpension, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld, Sozialleistungen, Einkommensteuerbescheid, Einheitswertbescheid, Unterhaltszahlungen und Alimente
  • Nachweise über sonstige Beihilfen (Schulbeihilfen für Kinder, Studienbeihilfen, Mietbeihilfen, NÖ Wohnzuschuss, usw.)
  • Sämtliche Belege über die finanziellen Belastungen (Rechnungen, Kreditverträge, Mahnungen, usw.)
  • aktuelle Kontoauszüge

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Angaben und Feststellung der Förderwürdigkeit.

Zum Download des Antragsformulars
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Ihr Kontakt zum Thema ArbeitnehmerInnenförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten
E-Mail: post.f4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-38224
Fax: 02742/9005-13777    
Letzte Änderung dieser Seite: 18.10.2023
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