Beihilfen
Unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen können bei der Abteilung Finanzen um Beihilfen ansuchen.
Eine Beihilfe kann einmalig pro Jahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – die entsprechende Beihilfe.
Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Beihilfenstiftung.
NÖ Beihilfenstiftungen
Für eine Beihilfe aus einer gemeinnützigen Stiftung, im Konkreten der Sigmund Weinberger-Stiftung für Augenkranke und Blinde, der Konstantin C. Panadi’schen Stiftung für Augenkranke und Blinde, der Irma Leistler’schen Stiftung für Mädchen aus Niederösterreich, der Josef Prokop junior-Stiftung für Lungenkranke, der Josef Schönwald Ritter von Bingenheim-Waisenstiftung für öffentlich Bedienstete aus Niederösterreich und Wien, der Stiftung Waisenhaus, der Dr. Josef Hyrtl-Waisenstiftung, der Allgemeinen Armenstiftung für Niederösterreich und der Georg und Leopoldine Gubinger-Stiftung, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller
- unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen sein,
- bedürftig sein,
- die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
- ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Wien haben.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind in den Förderrichtlinien enthalten (diese finden Sie unter "Downloads").
Eine Einreichung ist jederzeit möglich.
Ausgenommen ist die Gewährung einer Beihilfe für Arme, die nur dann gewährt werden kann, wenn im unmittelbar vorangegangenen Jahr keine Beihilfe gewährt wurde.
Downloads
- Download: Beihilfenansuchen (pdf, 0.5 MB)
- Download: Richtlinien für die Vergabe von Beihilfen an Kranke (pdf, 0.1 MB)
- Download: Richtlinien für die Vergabe von Beihilfen an Waisen (pdf, 0.1 MB)
- Download: Richtlinien für die Vergabe von Beihilfen an Arme (pdf, 0.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Finanzen Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten E-Mail: stiftungsverwaltung@noel.gv.at
Kontaktpersonen:
Georg Rasl, Tel: 02742/9005-13156
Brigitte Schmalzbauer, Tel: 02742/9005-13064
