Mit dem Beschluss zum NÖ Mobilitätsgesetz wurde heute im Landtag ein wesentlicher Schritt für einen modernen, leistungsfähigen und verlässlichen öffentlichen Verkehr gesetzt. Die Zuständigkeiten im Mobilitätsbereich werden klar geregelt, Aufgaben effizient gebündelt und Finanzierungsströme transparent sowie rechtssicher festgelegt. Damit schafft das Land Ordnung, Verlässlichkeit und eine nachhaltige Grundlage für die Weiterentwicklung des Mobilitätssystems. „Das Mobilitätsgesetz bringt klare Strukturen, weniger Bürokratie und eine bessere Organisation aus einer Hand. Damit stärken wir den öffentlichen Verkehr in Niederösterreich und schaffen die Basis für ein Angebot, das sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen orientiert“, betont Verkehrslandesrat LH-Stellvertreter Udo Landbauer.
Kern des Gesetzes ist die Bündelung zentraler Mobilitätsagenden bei der Niederösterreichischen Verkehrsorganisationsges.m.b.H. (NÖVOG), die zu hundert Prozent im Eigentum des Landes steht. Die bereits 2024 abgeschlossene Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen dem Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) und der NÖVOG wird mit dem Mobilitätsgesetz rechtlich abgesichert und dauerhaft verankert. Landesverkehrsangelegenheiten werden damit wieder dort gesteuert, wo sie hingehören: beim Land Niederösterreich.
Die Planung und Bestellung der Bus- und Bedarfsverkehre sowie der Verkehrsdienste der Niederösterreich Bahnen erfolgt zentral über die NÖVOG. Doppelstrukturen werden reduziert, Abläufe vereinfacht und vorhandene Synergien genutzt. Dadurch entsteht ein Mobilitätsangebot, das sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum effizienter und zielgerichteter gestaltet werden kann. Das Gesetz berücksichtigt zudem die gestiegenen Anforderungen durch EU-Vorgaben und schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für transparente Finanzierung und eindeutige Verantwortlichkeiten. Gemeinden erhalten erstmals eine gesetzlich verankerte Möglichkeit, Mobilitätsaufgaben an die NÖVOG zu übertragen – rechtssicher, effizient und mit potenziellen finanziellen Vorteilen.
Gleichzeitig wird ausdrücklich klargestellt, dass Aufgaben, die nicht in der Kompetenz des Landes liegen, wie etwa Schülergelegenheitsverkehre oder Kindergartentransporte, weiterhin in der Verantwortung des Bundes bzw. der Gemeinden verbleiben.
„Der heutige Beschluss zum NÖ Mobilitätsgesetz bringt mehr Effizienz im Mitteleinsatz, bessere Steuerung und ein deutlich gestärktes öffentliches Verkehrsangebot. Das ist ein wichtiger Schritt für eine ordentliche und verlässliche Mobilitätspolitik in Niederösterreich“, so Landbauer.
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