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12.10.2021 | 11:53

Land Niederösterreich erhöht Heizkostenzuschuss für Winter 2021/22 auf 150 Euro

LH Mikl-Leitner/LR Teschl-Hofmeister/LR Königsberger-Ludwig: Wichtige finanzielle Unterstützung in herausfordernden Zeiten

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (m.), Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (l.) und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (r.): Land Niederösterreich erhöht Heizkostenzuschuss für Winter 2021/22 auf 150 Euro.
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (m.), Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (l.) und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (r.): Land Niederösterreich erhöht Heizkostenzuschuss für Winter 2021/22 auf 150 Euro.© NLK FilzwieserDiese Datei steht nicht mehr zum Download zur Verfügung. Bild anfordern

Die niederösterreichische Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung eine Erhöhung des Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2021/22 beschlossen. Demnach können sozialbedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher heuer einen Zuschuss von 150 Euro beantragen.

„Aufgrund der aktuell herausfordernden Energiepreisentwicklung haben wir uns dazu entschlossen, den Heizkostenzuschuss für die kommende Heizperiode zu erhöhen und rasch zu beschließen. Das Heizen darf auch im heurigen Winter keine unüberwindbare Notwendigkeit für Bedürftige sein und so freut es mich sehr, dass wir heute gemeinsam diesen Beschluss fassen konnten“, erklärt dazu Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, und betont: „Der Heizkostenzuschuss ist eine wichtige finanzielle Unterstützung in der Heizperiode 2021/22 und soll ein warmes Zuhause in der kalten Jahreszeit absichern.“

Der Heizkostenzuschuss kann von all jenen Personen beantragt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und die ein anrechenbares monatliches Haushaltseinkommen unter dem für die Gewährung einer Ausgleichszulage nach dem ASVG liegenden Richtsatz haben. Jene Personen, die Leistungen nach dem NÖ SAG beziehen, erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch ausbezahlt. „Wichtig ist, dass Bedürftige die finanzielle Unterstützung auch heuer wieder schnell und möglichst unbürokratisch erhalten. Die Anträge können deshalb ab sofort bis spätestens zum 30. März 2022 bei den Hauptwohnsitzgemeinden gestellt werden“, erklären die beiden zuständigen Regierungsmitglieder Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig.

Anträge können spätestens bis zum 30. März 2022 bei den Hauptwohnsitzgemeinden gestellt werden.

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail: dieter.kraus@noel.gv.at.

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