Die aktuelle Situation bringt gerade für viele Selbständige und Unternehmer, darunter auch Ein-Personen-Unternehmen, besondere Herausforderungen mit sich. Deshalb weisen die zuständigen Landesräte für den Arbeitsmarkt, Martin Eichtinger und für Wirtschaft, Jochen Danninger, auf den Wohnzuschuss hin: „Auch Unternehmer können den Wohnzuschuss des Landes Niederösterreich beantragen. Mit dem Wohnzuschuss kann um eine finanzielle Unterstützung angesucht werden, wenn sich der Hauptwohnsitz in einer geförderten Wohnung oder in einem mit Wohnbaufördermittel errichteten Eigenheim befindet.“ In den letzten Tagen nutzten zusätzlich rund 300 Selbständige diese Fördermöglichkeit.
„Neu ist, dass Selbständige auch ihren bereits beantragten Wohnzuschuss nochmals berechnen lassen können, wenn sie eine Einkommensminderung von nun zehn Prozent des Monatseinkommens verzeichnen", erklärt Wohnbau-Landesrat Martin Eichtinger. Vormals musste die Einkommensminderung 30 Prozent betragen.
„Unser Ziel ist es, den Selbständigen in Niederösterreich rasch und unkompliziert zu helfen. Insbesondere wollen wir den Einzelunternehmern helfen, die aktuell spürbar weniger Einkommen verzeichnen", so Landesrat Danninger und Landesrat Eichtinger. „Die Experten der NÖ Wohnbau-Hotline stehen für die Bearbeitung neuer Anträge jederzeit bereit.“
Anträge sind aber nicht nur für Selbstständige möglich: „Zusätzlich stellen wir vier Millionen Euro zur Verfügung, um das bisherige Wohnzuschuss-Paket im geförderten Wohnbau zu erweitern und das Budget für rasche Hilfe aufzustocken. Und wir werden auch jenen Menschen helfen, die sich einen geförderten Kredit für Ihr Eigenheim aufgenommen haben“, so Eichtinger.
Bisher war eine Änderung des laufenden Wohnzuschusses nur für Angestellte möglich und das erst bei einer Einkommenseinbuße von 30 Prozent. Ab sofort kann der Wohnzuschuss schon bei einer Minderung von 10 Prozent des Monatseinkommens geändert werden und davon können nun auch Selbständige profitieren.
"Wenn es aufgrund der aktuellen Situation zu Umsatzeinbußen und damit zu finanziellen Engpässen kommt, helfen wir, die monatlichen Fixkosten leichter zu bewältigen“, so Eichtinger. So kann auch unterjährig bei bereits genehmigten Anträgen bei einer Einkommensminderung ab zehn Prozent um eine Neuberechnung angesucht werden. Grundsätzlich gilt: Der Zuschuss wird für ein Jahr gewährt und muss nicht rückgezahlt werden.
Mehr Informationen unter: www.noe-wohnbau.at und bei der NÖ Wohnbau-Hotline: 02742/22133, Mo – Do: 8 – 16 Uhr, Fr: 8 – 14 Uhr.
Weitere Informationen: Büro LR Eichtinger, Mag. Markus Habermann, Telefon 02742/9005-12361, E-Mail markus.habermann@noel.gv.at sowie Büro LR Danninger, Mag. Andreas Csar, Telefon 02742/9005-12253, E-Mail andreas.csar@noel.gv.at
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