17.12.2025 | 14:09

Neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz: eNu startet kostenloses Beratungsangebot

Haushalte, Gemeinden und Energiegemeinschaften erhalten persönliche und unabhängige Informationen

Vergangene Woche wurde das Elektrizitätswirtschaftsgesetz im Nationalrat beschlossen. LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf unterstreicht die Bedeutung des dieser Einigung: „Das neue Strom-Gesetz ist zentral für die Modernisierung unseres Energiesystems, sichert eine verlässliche Versorgung und hilft, die Netzkosten zu begrenzen. Auch für die Speicher gibt es erste gute Schritte: Bei entsprechender Betriebsweise fallen keine doppelten Netzkosten an, es gibt klare Regeln und mehr Planungssicherheit. Das stärkt den Eigenverbrauch, entlastet die Netze und bringt die Energiewende weiter voran. Die Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich ist dabei die zentrale Anlaufstelle für alle, die Fragen zu den Änderungen haben.“

Jetzt gilt es sich zu informieren: „Mit dem Beschluss treten umfassende Neuerungen in Kraft, die private Haushalte, Gemeinden, Unternehmen und Energiegemeinschaften betreffen“, erläutert Herbert Greisberger, Geschäftsführer der Energie- und Umweltagentur Niederösterreich (eNu). Er führt aus: „Ob Photovoltaikanlage, Stromtarif, Netzanschluss oder Beteiligung an einer Energiegemeinschaft – viele fragen sich jetzt: Was bedeutet das konkret für mich?“

„Die eNu bietet ab sofort eine kostenlose, unabhängige und praxisnahe Beratung an. Wir geben persönliche Orientierung und bringen Klarheit in den Paragrafen-Dschungel“, so Greisberger. Das Angebot richtet sich gezielt an unterschiedliche Zielgruppen: Private Haushalte erhalten verständliche Informationen zu Auswirkungen auf Strombezug, bestehende oder geplante PV-Anlagen sowie zu künftigen Investitionen. Gemeinden werden bei Fragen zu neuen Rahmenbedingungen für Erzeugungsanlagen, Netzinfrastruktur oder Energiegemeinschaften unterstützt. Energiegemeinschaften bekommen Unterstützung zu anstehenden Änderungen – sowohl in der Gründungsphase als auch im laufenden Betrieb.

„Wer unsicher ist, welche neuen Regelungen gelten oder welche nächsten Schritte sinnvoll sind, erhält bei der eNu sachliche und individuell abgestimmte Informationen“, betont Greisberger.

Speicheranlagen, die das Stromnetz unterstützen, etwa durch das Zwischenspeichern von Überschussstrom oder das Entlasten des Netzes zu Spitzenzeiten, können bei entsprechender Betriebsweise bis zu 20 Jahre von bestimmten Entgelten befreit werden. Damit kann eine bisher große Kostenbelastung, bei der für das Laden und Entladen des Speichers doppelt gezahlt werden musste, entschärft werden. Das macht Speicher deutlich wirtschaftlicher und attraktiver für bestehende und neue Anlagen. Zusätzlich stärkt das Gesetz den Eigenverbrauch von Solarstrom, was den Einsatz von Speichern weiter fördert. Insgesamt schafft das ElWG klare Rahmenbedingungen, senkt laufende Kosten und verbessert die Planungssicherheit für Speicherbesitzer erheblich.

Für private Haushalte steht die Energieberatung Niederösterreich als direkte Anlaufstelle zur Verfügung: Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr, unter +43 2742 22 144.

Gemeinden und Energiegemeinschaften profitieren zusätzlich von Online-Seminaren sowie on-demand-Videos, die einen kompakten Überblick über die neuen gesetzlichen Vorgaben bieten. Neben fachlichen Inputs gibt es Raum für Fragen aus der Praxis und den Austausch zu konkreten Anwendungsfällen.

Aktuelle Informationen, Webinar-Termine sowie weiterführende Inhalte werden laufend auf www.energie-noe.at veröffentlicht. Termine für Gemeinden, Energiegemeinschaften sowie Installateure und Unternehmen finden unter anderem am 18. Dezember statt.

Ab Jänner folgen zudem spezielle Online-Sprechstunden für Gemeinden und Energiegemeinschaften.

Weitere Informationen bei Mag. Stefan Kaiser, Bereichsleiter Kommunikation | Presse, NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH, M +43 676 83688569, stefan.kaiser@enu.at

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