Digitale Buchungs- und Zutrittssysteme für Sportanlagen

Freie Kapazitäten von bestehenden Sportanlagen bestmöglich nutzen, Verwaltungsaufwände reduzieren und die Buchung von Sportanlagen für sportinteressierte Nutzergruppen vereinfachen.


Gegenstand der Förderung ist die Anschaffung und Installation von digitalen Buchungs- und Zutrittssystemen, die eine höhere Auslastung von NÖ Sportanlagen (z.B. Sportplätze, Sporthallen) zu Sportzwecken, eine effizientere Verwaltung, die öffentliche Einsehbarkeit von verfügbaren Kapazitäten und die Nutzung durch gemeinnützige Sportanbieter und sportinteressierte Privatpersonen ermöglichen.

Buchungssysteme müssen folgende Qualitätskriterien erfüllen:

  • Öffentliche Online-Reservierung und Buchung mit Einsehbarkeit der bereits gebuchten und freien Kapazitäten
  • 24/7 (durchgehende) Buchungsmöglichkeit 
  • Benachrichtigung über Buchungsbestätigung und -änderung via E-Mail, SMS oder App
  • DSGVO Konformität 
  • Schnittstelle für die Anbindung an ein digitales Zutrittssystem 
  • Buchungsmöglichkeit einzelner Sportanlagen (Plätze)
  • Möglichkeit der Integration einer Bezahlfunktion

Zutrittssysteme müssen folgende Qualitätskriterien erfüllen:

  • Mobiles Zutritts-/Rechtemanagement über eine Online-Plattform oder App zum Anlegen und Sperren von Nutzern und Einsicht der Zutrittsprotokolle
  • Möglichkeit des autonomen Anlagenzutritts mittels Smartphone, Chipschlüssel, Karte oder individuellem PIN 
  • Verschlüsselte Kommunikation innerhalb des Systems in Echtzeit
  • Möglichkeit der Einbindung eines Buchungssystems und automatisierte, personalunabhängige Zutrittsrechtevergabe über dieses (Schnittstelle zum Buchungssystem)
  • Bereichs- und zeitabhängige Zutrittsfreigabe für den einzelnen Nutzer
  • Eignung für die Nachrüstung in Türen mit Euro-, bzw. DIN- Standard 
  • Funktionserhaltung der Tür (z.B. Panikverschluss bei Fluchttüren, Barrierefreiheit, Brandschutz, etc.)

Antragsberechtigt sind NÖ Gemeinden, NÖ Sportvereine und NÖ Sportverbände.

Das Ausmaß der Förderung beträgt max. 50% der anerkannten förderbaren Kosten.
Bagatellgrenze: Es müssen förderbare Kosten von mindestens 1.200,00 EUR vorliegen.

Die geförderte Sportanlage muss der Öffentlichkeit nach Abschluss des Projektes mindestens fünf Jahre zu Sportzwecken zur Verfügung stehen.

Mit Abschluss des Projektes muss auf einer öffentlich zugänglichen Website die Möglichkeit der Onlinebuchung von verfügbaren Kapazitäten bei den geförderten Sportanlagen gewährleistet sein.

Der Fördernehmer verpflichtet sich zur Teilnahme an einer allfälligen Evaluierung des Fördercalls.

Die Antragstellung ist bis zur Ausschöpfung der verfügbaren budgetären Mittel, aber längstens bis 31.12.2023 möglich. Es zählt das Eingangsdatum bei der Förderstelle.

Die Übermittlung der Abrechnungsunterlagen an die Förderstelle hat längstens bis 6 Monate nach Gewährung der Förderung zu erfolgen

Der Antrag ist vor Auftragsvergabe bei der Förderstelle elektronisch einzubringen und hat jedenfalls zu enthalten:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kostenvoranschläge der ausgewählten Anbieter (die Förderstelle kann Vergleichskostenvoranschläge einfordern)
  • Planungsunterlagen bzw. Skizzen, aus denen die Nachrüstung von Außen- und Innentüren und die Zugänge zu den Sportanlagen ersichtlich sind.

zum Online-Förderantrag (e-Formular)


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Ihr Kontakt zum Thema NÖ Sportförderungen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sport
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten Email: post.wst5@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 12597

Letzte Änderung dieser Seite: 8.1.2024
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