Sammlung & Behandlung
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Ein abfallrechtlicher Geschäftsführer ist zu bestellen, wenn gefährliche Abfälle (ausgenommen Asbestzement) von einer juristischen Person gesammelt oder behandelt werden. Die genauen Inhalte finden Sie hier.
Gemeinden oder Gemeindeverbände hinsichtlich der Aufgaben, die von der Gemeinde übertragen worden sind, haben eine fachkundige Person namhaft zu machen.
Für die Sammlung / Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen oder Asbestzement ist eine verantwortliche Person namhaft zu machen.
Die Sammlung und Behandlung von Abfällen muss beantragt werden. Die genauen Inhalte finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Umweltrecht
Abteilung Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 15216
Fax: 02742 / 9005 - 15280