Abfallbilanzmeldungen für Gemeinden und Gemeindeverbände

Buchungstabelle für Jahresmeldungen im EDM

Gemäß Abfallbilanzverordnung (BGBl.II Nr.497/2008 idgF) sind Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, Abfallaufzeichnungen elektronisch zu führen und bis spätestens 15.März eine Jahresabfallbilanz zu melden.  

Zur Unterstützung bei der korrekten Buchung von Abfallbilanzdaten wird für Gemeinden und Gemeindeverbände die Tabelle „kommunale Abfallbilanz NÖ“ zur Verfügung gestellt.

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Letzte Änderung dieser Seite: 30.1.2024
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