Sonderprogramm "Fachkräfte“ - NÖ Bildungsförderung

Um dem derzeit akuten Arbeitskräftemangel an fachlich qualifiziertem Personal entgegenzuwirken, fördert das Land Niederösterreich mit dem Sonderprogramm „Fachkräfte“ berufliche Umschulungen, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige, insbesondere in folgenden Bereichen: Starkstromtechnik und Maschinenbau, Elektroinstallation bzw. Rohrinstallation und -montage,  KfZ-Mechanik und Schlosserei.

Damit sollen Beschäftigte, die sich in diese Bereiche erstmalig hineinentwickeln bzw. berufsbezogen weiterbilden wollen, bedarfsgerecht unterstützt werden.

Beginn der Kursmaßnahme ab 01.02.2023

Folgender Personenkreis wird gefördert:

  • ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft
  • ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • ArbeitnehmerInnen, die Weiterbildungsgeld beziehen
  • WiedereinsteigerInnen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
  • öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. TischlerIn, ElektrikerIn, StraßenwärterIn etc.)
  1. Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Nie­derösterreich befinden.
  2. Die Bildungsmaßnahme muss berufsbegleitend an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt oder den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt, oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
  3. Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung auf/in folgende Berufe dienen: 
    - TechnikerInnen für Starkstromtechnik und Maschinenbau
    - ElektroinstallateurInnen und –monteurInnen
    - RohrinstallateurInnen und –monteurInnen
    - KFZ-MechanikerInnen
    - SchlosserInnen 
  4. Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
  5. Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von DienstgeberInnen- oder sonstigen Zuschüssen.
  6. Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig. Maßgeblich ist das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nicht zum Einkommen zählen Alimente, Familienbeihilfe und Pflegegeld. 
  7. Während eines Zeitraumes von 2 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 3.000,00 Förderung in Anspruch genommen werden.
Monatliches BruttoeinkommenFörderhöhe
(bis max. € 3.000,00)
bis € 1.500,0090% der Kurskosten
bis € 2.500,0080% der Kurskosten
bis € 3.500,0060% der Kurskosten

Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Kursmassnahme bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.

Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.

Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.

Zum Online-Antrag
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Ihr Kontakt zum Thema ArbeitnehmerInnenförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777 
Letzte Änderung dieser Seite: 18.4.2023
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