Sonderprogramm "Arbeitswelt 4.0 – Fit für Digitalisierung" – NÖ Bildungsförderung

In Zusammenhang mit einer zunehmenden Automatisierung und Digitalisierung sämtlicher Dienstleistungs- und Produktionsbereiche steigen auch die Herausforderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Betriebe in Niederösterreich. 

ACHTUNG: Da die Budgetmittel für 2023 bereits ausgeschöpft sind, können Anträge für die „NÖ Bildungsförderung – Sonderprogramm Arbeitswelt 4.0 – Fit für Digitalisierung" nicht mehr angenommen und bearbeitet werden.

Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, fördert das Land Niederösterreich mit dem Sonderprogramm "Arbeitswelt 4.0 - Fit für Digitalisierung" berufliche Umschulungen, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Elektronischer Datenverarbeitung (EDV), Informationstechnik (IT) und Informations- und Kommunikationstechnik (IKT).

  1. Folgender Personenkreis wird gefördert:
    * Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
    * Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
    * Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Weiterbildungsgeld beziehen
    * Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
    * öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischlerin und Tischler, Elektrikerin und Elektriker, Straßenwärterin und Straßenwärter etc.)
  2. Der Hauptwohnsitz muss sich seit mind. 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  3. Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung in den Bereichen IKT, IT, EDV, etc. dienen und berufsbegleitend bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
  4. Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
  5. Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
  6. Das monatliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.
  7. Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- Förderung in Anspruch genommen werden.
Monatliches BruttoeinkommenFörderhöhe
(max € 2.500,00)
bis € 1.500,0080% der Kurskosten
bis € 2.000,0060% der Kurskosten
bis € 3.000,0040% der Kurskosten
bis € 4.000,0020% der Kurskosten

Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Kursmaßnahme bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.

Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.

Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.

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Ihr Kontakt zum Thema ArbeitnehmerInnenförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777  
Letzte Änderung dieser Seite: 18.10.2023
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