Sonderprogramm "Berufsreifeprüfung" – NÖ Bildungsförderung

Sonderprogramm "Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung" 

Durch das Sonderprogramm "Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung" soll ein Anreiz geleistet werden, dass Personen am Arbeitsmarkt Gestaltungsspielräume für höhere Qualifizierungen haben und somit Zugang zu einer tertiären Bildung.

Beginn der Kursmaßnahme ab 01.06.2015

  1. Folgende Personengruppen werden gefördert
    * ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft
    ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
    * ArbeitnehmerInnen, die Weiterbildungsgeld beziehen
    * WiedereinsteigerInnen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
    * öffentlich Bedienstete
  2. Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 1 Jahr vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  3. Die Berufsreifeprüfung muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
  4. Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von DienstgeberInnen- oder sonstigen Zuschüssen. 
  5. Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Teilnahme an mindestens 3 Vorbereitungskursen (75%ige Anwesenheit) und eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung erforderlich.
  6. Das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin / des Antragstellers darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.
  7. Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- NÖ Bildungsförderung in Anspruch genommen werden.

Monatliches Bruttoeinkommen

Höhe der Förderung

bis € 2.000,00

€ 1.000,00

über € 2.000,00

€    500,00

Maßgebend ist das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin/des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn des Vorbereitungskurses für die 1. Teilprüfung bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen. 

Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.

Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.

Wurde mit den Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung vor dem 01.06.2015 begonnen, ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit der Förderstelle per E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage einer Bestätigung über die Teilnahme an mindestens 3 Vorbereitungskursen (mindestens 75% Anwesenheit) und einer Bestätigung über eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung.

Zum Online-Antrag
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Ihr Kontakt zum Thema ArbeitnehmerInnenförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777  
Letzte Änderung dieser Seite: 13.10.2021
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