Sonderprogramm "NÖ Lehre PLUS" – NÖ Bildungsförderung

Im Rahmen des Sonderprogramms der NÖ Bildungsförderung "NÖ Lehre PLUS" sollen spezielle Qualifikationsmaßnahmen für betriebliche Lehrlinge parallel zur praktischen und theoretischen Ausbildung finanziell unterstützt werden.


  1. Folgender Personenkreis wird gefördert:
    * Lehrlinge und Auszubildende, d.h. Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)
  2. Der Bezug der Familienbeihilfe.
  3. Der Hauptwohnsitz muss sich seit mind. 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  4. Die Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
  5. Die Bildungsmaßnahme muss der berufsbezogenen Weiterbildung dienen. Förderwürdige Bereiche sind u.a.:
    * Informations- und Kommunikationstechnik, Informationstechnik, Elektronische Datenverarbeitung
    * berufsbezogene Sprachkurse
    * parallel zur Lehrausbildung gestartete Vorbereitungskurse für Meisterprüfung/Befähigungsprüfung, Werkmeisterschulen
    *
    Stapler-, Kran-, Bagger-, ADR-Kurse, C-Führerscheine
    * Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung
  6. Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
  7. Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
  8. Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- Förderung in Anspruch genommen werden.

Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten. 

Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Kursmaßnahme bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.

Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.

Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.

Zum Online-Antrag
Downloads

Ihr Kontakt zum Thema ArbeitnehmerInnenförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777 
Letzte Änderung dieser Seite: 18.10.2023
© 2023 Amt der NÖ Landesregierung