Energiebuchhaltung für NÖ Gemeinden

Das Führen einer Energiebuchhaltung ist ein zentrales Instrument zur Erfassung und Auswertung von Energieverbrauchsdaten. Diese dienen als Basis für die Optimierung des Energieverbrauchs.

Buchhaltung

Das NÖ Energieeffizienzgesetz verpflichtet Gemeinden zur Führung einer Energiebuchhaltung. Unterstützend stellt das Land NÖ den Gemeinden die kostenlose Nutzung eines internetbasierten Energiebuchhaltungstools (Navigator) der Fa. Siemens zur Verfügung. 

Nutzen der Energiebuchhaltung für die Gemeinde:

  • Bewertung und Vergleich des Energieverbrauchs anhand von nutzerspezifischen Energiekennzahlen (EKZ): Für jedes Gebäude werden die Grunddaten wie Brutto- und Nettoflächen sowie -volumen, energetischer Gesamt-Zustand und Energiezählerstände detailliert erfasst. Damit kann eine nutzerspezifische Energiekennzahl berechnet werden, die den Energieverbrauch auf relevante Größen wie beheizte Fläche, Schüleranzahl, Spitalsbetten etc. bezieht. Diese Energiekennzahlen (EKZ) entsprechen zwar nicht den Normen (z.B. OIB-Richtlinie 6), ermöglichen aber eine gute Bewertung des Energieverbrauchs und den Vergleich einzelner Objekte ähnlicher Nutzung. 

  • Klimabereinigte Kontrolle des Energie- und Ressourcenverbrauchs: Die monatliche Erfassung der Zählerstände ermöglicht einen guten Überblick über den Energie- und Ressourcenverbrauch. Die erfassten Daten werden klimabereinigt, sodass die Verbrauchswerte einzelner Jahre unbeeinflusst von der Witterung miteinander vergleichbar sind. Über mehrere Jahre hinweg können Abweichungen sehr gut erkannt und gegebenenfalls darauf reagiert werden. 
  • Vereinfachte Fehlersuche: Die Energiebuchhaltung zeigt Veränderungen des Gebäudezustandes oder der Haustechnik auf. So können z.B. defekte Regelungen von Heizkessel, Heizkreisen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Beleuchtungssystemen usw. sowie Änderungen der Gebäudedämmung z.B durch Nässe frühzeitig erkannt werden. 
  • Ortung von Optimierungspotential: Die Vergleichbarkeit von Gebäuden gleichen Typs bzw. ähnlicher Nutzung liefert Hinweise auf eventuelle Mängel und kann so als Entscheidungsgrundlage für Teil- oder umfassende Sanierungen dienen.
    Eine Energiebuchhaltung kann ein sehr nützliches Instrument bei der Energie- und Kosteneinsparung für eine Gemeinde sein. Diese positiven Aspekte kommen aber nur dann zum Tragen, wenn die Daten zumindest monatlich erfasst werden und eine aktive Auseinandersetzung mit den Ergebnissen in der Gemeinde erfolgt.

Welche Art der Datenerfassung ist für Ihre Gemeinde sinnvoll?

Das NÖ Energieeffizienzgesetz schreibt nicht vor mit welchem System die Energiebuchhaltung zu führen ist und wie die Datenerfassung erfolgen muss. Das vom Land NÖ kostenlos angebotene Tool (EMC) ermöglicht sowohl eine manuelle/visuelle Erfassung/Ablesung der Daten als auch eine vollautomatisierte elektronische Datenerfassung.

Die manuelle/visuelle Erfassung kommt ohne Anlagenadaptierungen aus und verursacht damit keine zusätzlichen Investitionskosten. Weiters erhält der „Energiebuchhalter" durch die monatliche Erfassung der Daten ein Gespür für die Energieverbrauchsdaten und gravierende Veränderungen fallen sofort auf ohne aufwendige Berichte generieren zu müssen.

Die elektronische Erfassung ist natürlich die komfortabelste Methode, ist allerdings mit einmaligen Investitionskosten für die Zähler, die Übertragungseinrichtung bzw. Auslesegeräte als auch mit laufenden Kosten wie z.B. für GSM-Gebühren verbunden.

Noch besseres Service für die Gemeinden?

Die EZN - Energiezukunft Niederösterreich GmbH wird mit 1. Juni 2022 eine neue Servicestelle für die Betreuung der Gemeinden bei der Energiebuchhaltung einrichten.

Ab diesem Zeitpunkt steht die Serviceeinrichtung zu den üblichen Bürozeiten den Gemeinden für Informationen rund um die Energiebuchhaltung unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Hauptansprechpartnerin: DI Alina Göstl

Hotline-Nummer: 02258/30264

Für schriftliche Anfragen: energiebuchhaltung@ezn.at


Damit die EZN die Gemeinden optimal unterstützen kann, ist es für die  Nutzung des Navigators erforderlich, dass zwischen der Gemeinde und dem Land NÖ eine Datennutzungsvereinbarung abgeschlossen wird.

Die Datennutzungsvereinbarung als Download.

Vorgangsweise für den Abschluss dieser Vereinbarung:

  1. RU3 wird die Gemeinden schriftlich über die neue Servicestelle informieren und auf den Abschluss der neuen Datennutzungsvereinbarung hinweisen
  2. Die Gemeinde druckt die Datennutzungsvereinbarung aus
  3. Herr /Frau BürgermeisterIn unterschreibt diese Datennutzungsvereinbarung
  4. Die Gemeinde scannt das unterschriebene Dokument
  5. Gemeinde öffnet den Portalverbund/Werkzeuge/Formulare für NÖ Gemeinden bzw. verwendet diesen LINK um das unterschriebene Dokument hochzuladen  
  6. Mit einem Knopfdruck „Senden“ wird das Dokument an das Land übermittelt

 

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Klima- und Energiefragen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 14

3109 St. Pölten

E-Mail: post.ru3-ek@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-14787
Fax: 02742/9005-14940

Letzte Änderung dieser Seite: 2.3.2022
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