Förderungen

ELER – Soziale Angelegenheiten (Förderungsgegenstände 1-4) Code 7.4.1A

(Art. 20 Abs. 1 lit. d der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)

Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen - Zuschuss zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots

Aufgrund der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a B-VG über die Elementarpädagogik (gültig für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/2027) soll im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Betreuungsquote der Unter-Drei-Jährigen erhöht werden.

NÖ Kinderbetreuungsbeitrag

Förderung für eine beitragsfreie Vormittagsbetreuung für unter 3-jährige Kinder in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen. Die neuen Förderrichtlinien treten mit 1. September 2023 in Kraft.

NÖ Kinderbetreuungsförderung - verpflichtendes Kindergartenjahr

In Niederösterreich besteht seit Herbst 2009 die gesetzliche Verpflichtung, im Jahr vor Beginn der Schulpflicht einen Kindergarten zu besuchen. Neue Förderrichtlinien gültig seit 01. September 2022

NÖ Kleinstkinder- und Kinderbetreuungsförderung für Eltern von Kindern in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen

Neue Förderrichtlinien gültig seit 01. September 2018

Tagesbetreuungseinrichtungen - Fortbildungsangebot

Die NÖ Tagesbetreuungsverordnung sieht vor, dass pädagogische Fachkräfte und Betreuungspersonen regelmäßig einschlägige Fortbildungsveranstaltungen besuchen müssen. Das vorliegende Weiterbildungsprogramm bietet entsprechende Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen an.

Trägerförderung für NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen

Im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsoffensive treten mit 1. September 2023 neue Förderrichtlinien in Kraft.

Ihre Kontaktstelle des Landes:

Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610
Letzte Änderung dieser Seite: 31.7.2019
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