Forstliche Raumplanung

Waldentwicklungsplan - Waldfachplan - Gefahrenzonenplan

Die im Forstgesetz festgelegte Aufgabe der forstlichen Raumplanung ist die Darstellung und vorausschauende Planung der Waldverhältnisse und die Koordinierung aller für den Wald und die Umwelt in Betracht kommenden und dafür bedeutsamen öffentlichen Interessen.

Das Forstgesetz nennt drei forstliche Raumpläne:    

  • Waldentwicklungsplan  
  • Waldfachplan
  • Gefahrenzonenplan

Waldentwicklungsplan (WEP)

Der Waldentwicklungsplan, als forstliche Rahmenplanung, stellt  bundesweit die Waldverhältnisse dar, Leitfunktionen des Waldes werden abgegrenzt und durch vorausschauende Planung soll dazu beigetragen werden, sämtliche Waldfunktionen nachhaltig und bestmöglich zu erhalten. Alle dazu nötigen Maßnahmen sind aufzuzeigen, nach deren Dringlichkeit zu reihen und entsprechende Umsetzungen einzuleiten.


Der Waldentwicklungsplan ist eine wichtige Grundlage für forstpolitische und forstrechtliche Entscheidungen.

Verstärkt wird er auch für nicht-forstliche Planungen in den Bereichen Verkehr, Landschaftsentwicklung und allgemeine Raumordnung herangezogen. Die Daten finden vielfältigste Verwendung.

Der Waldentwicklungsplan setzt sich aus Teilplänen zusammen, die von den Forstabteilungen der Ämter der Landesregierungen bezirksweise erstellt werden. Er besteht aus einem Kartenteil und einem Textteil.

In jedem Teilplan werden anhand forstgesetzlicher Kriterien, die in der Richtlinie über Inhalt und Ausgestaltung des Waldentwicklungsplanes festgelegt sind, die Funktionen nach drei Stufen (1-3) bewertet, dabei die Leitfunktion festgelegt und in einer Österreichkarte im Maßstab 1:50.000 grafisch dargestellt. Die Leitfunktion oder Leitwirkung ist jene Funktion des Waldes, der höchste Wertigkeit oder besonderes öffentliches Interesse zukommt.

  1. Nutzwirkung (grün)
  2. Schutzwirkung (rot)
  3. Wohlfahrtswirkung (blau)
  4. Erholungswirkung (gelb)

Dabei wird jeder Funktion eine Wertziffer zugeordnet:

Wertziffer 1:  geringe Wertigkeit    öffentliches Interesse
Wertziffer 2:  mittlere Wertigkeit    erhöhtes öffentliches Interesse
Wertziffer 3:  hohe Wertigkeit        besonderes öffentliches Interesse

Dazu gibt es im Textteil (Datenbank) Beschreibungen über Örtlichkeit, Standort, Waldwirkung und deren rechtliche Begründung, sowie eventuelle Funktionsbeeinträchtigungen mit Gegenmaßnahmen und einer Dringlichkeitsreihung.

Download WEP-Teilpläne für die Bezirke

Tabellen Bezeichnung
Waldentwicklungsplan für
Amstetten, Waidhofen/YbbsDownload
BadenDownload
Bruck/Leitha, MödlingDownload
Gänserndorf, MistelbachDownload
Horn, HollabrunnDownload
Korneuburg, TullnDownload
KremsDownload
LilienfeldDownload
MelkDownload
NeunkirchenDownload
ScheibbsDownload
St. PöltenDownload
Waidhofen/Thaya, GmündDownload
Wiener NeustadtDownload
ZwettlDownload

Download: WEP-Richtlinie

Kartendarstellung digital im NÖ Atlas

Ergänzend zur Kartendarstellung sind die dazu gehörenden Beschreibungen der Waldfunktionsflächen, Kleinfunktionsflächen, Zeigerflächen etc. als Information aus der Datenbank abrufbar.

Zur GIS-mäßigen Weiterverarbeitung ist das grafische Datenmaterial zu entnehmen:

Der Waldentwicklungsplan liegt in analoger Form in der Forstabteilung beim Amt der NÖ Landesregierung und in der jeweils zuständigen Bezirksforstinspektion an der Bezirkshauptmannschaft auf und kann zu Amtszeiten eingesehen werden.

Waldfachplan

Der Waldfachplan ist ein vom Waldeigentümer oder von hierfür in Betracht kommenden Stellen erstellter forstlicher Plan, der Darstellungen und Planungen für den Interessensbereich des Planungsträgers enthält.

Gefahrenzonenplan

Ein Gefahrenzonenplan ist ein flächenhaftes Gutachten über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und Erosion und wird vom Forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung erstellt. Er dient als Grundlage für die Planung von Schutzmaßnahmen, für Baubehörde, die örtliche und überörtliche Raumplanung und den Katastrophenschutz.

Ein Gefahrenzonenplan wird immer für ein Gemeindegebiet erstellt. Gefahrenzonen werden nur in Raumrelevanten Bereichen innerhalb einer Gemeinde dargestellt und sind im Flächenwidmungsplan ersichtlich. Auch wenn außerhalb dieser Bereiche Gefahren auftreten können, sind diese jedoch nicht dargestellt.


Gefahrenzonenplan im NÖ Atlas

Weitere Hochwassergefährdung außerhalb von Wildbächen sind ebenfalls im NÖ Atlas ersichtlich.

 

Kontaktadresse des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung:

Sektion 1 Wien, Niederösterreich und Burgenland
1030 Wien, Marxergasse 2
Tel. 01/5339147 oder 01/5335589
sektion.wnb@die-wildbach.at

Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Forstwirtschaft 
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12805
Fax: 02742/9005-13620   
Letzte Änderung dieser Seite: 26.1.2024
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