M 6 - Maßnahmen zur Waldbrandprävention



  • Vorbeugung von Waldbränden durch Präventionsmaßnahmen, Reduktion von Kosten der Waldbrandbekämpfung.
  • Vorbeugung von Folgerisiken durch Erosion, Lawinen, Hochwasser, Steinschlag und Schädlingskalamitäten.
  • Generelle Vorsorge für ein klimabedingt steigendes Waldbrandrisiko im Alpenraum.
  • Schutz des Siedlungs- und Wirtschaftsraums gegen das Übergreifen von Waldbränden.


  • Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gemäß 1.4.6 der Sonderrichtlinie
  • Sonstige Förderungswerber:
    • Waldbesitzervereinigungen
    • Agrargemeinschaften
    • Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände
    • Körperschaften öffentlichen Rechts
    • Vereine
    • Forschungseinrichtungen, sofern sie nicht dem Beihilferecht unterliegen
  • Zusammenschlüsse der o.a. Förderungswerber

 

Achtung!

Für die Einreichung des Antrages ist die Angabe einer Betriebs- oder Klientennummer erforderlich. Sollten Sie über keine Betriebs- oder Klientennummer verfügen, gilt:  

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben. Diese erhalten Sie über die zuständige Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie sich bei der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel“ über die zuständige Bezirksbauernkammer unter Angabe Ihrer LFBIS-Nummer registrieren. 

Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Klientennummer anzugeben. Zur Beantragung füllen Sie bitte dieses Formular „Stammdatenerhebungsblatt für die Erstzuweisung einer Klientennummer“ - Beantragung der AMA-Betriebs Klientennummer vollständig aus und senden das Formular anschließend bitte an std@ama.gv.at. Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per Email übermittelt.

 

Ihre zuständige Bezirksbauernkammer ist Ihnen gegebenenfalls gerne behilflich.


  • Nationale Waldbrand-Risikobewertung (inkl. Datenbank, Geodatenportal), Monitoringprogramme (nach den europäischen Standards EFFIS/JRC) und Frühwarnsysteme
  • Präventive Waldbehandlung in Waldbrand-Risikogebieten durch örtliche vorbeugende Aktionen kleineren Ausmaßes gegen Brände oder sonstige natürliche Gefahren;
  • Anpassung und Einrichtung einer vorbeugend schützenden Infrastruktur; Spezialgeräte und -ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung und Prävention auf Basis einer regionalen Waldbrandbekämpfungsstrategie;
  • Vorbeugende Maßnahmen gegen Folgerisiken, Erosions- und Bodenschutz von Brandflächen sowie einfache technische Begleitmaßnahmen;
  • Öffentliche Bewusstseinsbildung, strategische und operative Einsatzplanung für Brandbekämpfung in Waldbrand-Risikogebieten und Ausbildungsprogramm Waldbrand


  • Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 100 % der Maßnahme „Öffentliche Bewusstseinsbildung“ und 80 % bei allen anderen Maßnahmen.
  • Der Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) wird an Förderungswerber für den Förderungsgegenstand “Spezialgeräte und -ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung” als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt.
  • Bei Maßnahmen ohne Standardkosten sind Preisauskünfte vorzulegen (unter 10.000 € Nettokosten 2 Auskünfte/Angebote mehr als 10.000 €: 3 Angebote/Auskünfte).
  • Projekte mit weniger als EUR 500,- anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert
  • Laufzeit des Projektes max. 3,5 Jahre (Laufzeit gilt ab Umsetzungsstart des Waldfonds; Projektlaufzeiten werden gegen Ende der Umsetzungsfrist dementsprechend kürzer)


  • Hinsichtlich Förderungsgegenstände „Präventive Waldbehandlung und Anpassung und Einrichtung einer vorbeugend schützenden Infrastruktur“ gilt:
    • Nachweis aller erforderlichen rechtlichen Bewilligungen und Genehmigungen (Forstgesetz, Wasserrecht, Naturschutzbestimmungen der Länder, etc.).
    • Nachweis eines mittleren bis hohen Waldbrandrisikos im Einsatzgebiet
  • Die Anschaffung von Spezialgeräten und Spezialausrüstung zur Waldbrandprävention erfolgt auf Basis einer regionalen Waldbrandbekämpfungsstrategie und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
  • Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die konkrete geplante Aktivität kein Antrag für Förderungen oder Investitionen aus anderen öffentlichen Mitteln genehmigt wurde. Eine schriftliche Dokumentation für den Ausschluss einer Doppelförderung erfolgt.
  • Für Betriebe mit einer Waldfläche über 100 ha liegt eine einschlägige Information über eine nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument im Betrieb vor.
  • Projekte mit weniger als EUR 500,- anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert
  • Laufzeit des Projektes max. 3,5 Jahre
  • Maßnahmen für öffentliche Bewusstseinsbildung, strategische und operative Einsatzplanung für Brandbekämpfung in Waldbrand-Risikogebieten und Ausbildungsprogramm Waldbrand wird als De-minimis-Beihilfe gewährt, sofern der Förderungswerber dem Beihilfenrecht unterliegt. (De-minimis-Formular ist beizulegen) Link zum Formular Deminimis – (BMLRT)
  • Beratungsunterlagen(Projektbeschreibung) und Lageplan (Ausdruck/digitale Daten) sind im Zuge der Antragstellung elektronisch hochzuladen.Forstbetriebe (>100 ha) sind aufgefordert einen Lageplan als pdf mit Beschriftung und in Form von nachvollziehbaren digitalen Daten (shape files) hochzuladen.


ACHTUNG: 

Für die Einreichung des Antrages ist die Angabe einer Betriebs- oder Klientennummer erforderlich. Sollten Sie über keine Betriebs- oder Klientennummer verfügen, gilt: 

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben. Diese erhalten Sie über die zuständige Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie sich bei der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel“ über die zuständige Bezirksbauernkammer unter Angabe Ihrer LFBIS-Nummer registrieren. 

Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Klientennummer anzugeben. Zur Beantragung füllen Sie bitte dieses Formular „Stammdatenerhebungsblatt für die Erstzuweisung einer Klientennummer“ - Beantragung der AMA-Betriebs Klientennummer vollständig aus und senden das Formular anschließend bitte an std@ama.gv.at. Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per Email übermittelt.

 

Ihre zuständige Bezirksbauernkammer ist Ihnen gegebenenfalls gerne behilflich. 

 

Anträge können nur erledigt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen dem Förderantrag angeschlossen werden. 


ONLINE ANTRAG – hier können Sie den Antrag auf Förderung aus dem Waldfonds stellen



Der Förderungsantrag ist ausschließlich mittels Online-Formular zu stellen. Informationen und erforderliche Beilagen wie Beratungsunterlagen erhalten Sie bei den Forstberatern der Landesforstdirektion.


BMLRT

https://www.bmlrt.gv.at/forst/waldfonds/massnahme_6

Landesforstdirektion NÖ 

https://www.noe.gv.at/noe/Forstwirtschaft/Landesforstdienst.html


Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Forstwirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf4@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-12963
Fax: 02742/9005-13620
Letzte Änderung dieser Seite: 20.10.2021
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