Genehmigungen
Ein abfallrechtlicher Geschäftsführer ist zu bestellen, wenn gefährliche Abfälle (ausgenommen Asbestzement) von einer juristischen Person gesammelt oder behandelt werden oder der/die ErlaubniswerberIn die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht selbst nachweist. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Wer Abfälle sammelt oder behandelt bedarf einer Erlaubnis durch den Landeshauptmann. Das Anbieten des Sammelns oder des Behandelns von Abfällen gegenüber einem größeren Kreis von Personen ist der Ausübung der jeweiligen Tätigkeit gleichzuhalten. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Alle Betriebe (natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechts), die mineralische Rohstoffe gewinnen, unterliegen dem Mineralrohstoffgesetz (MinroG).
Sie finden hier Informationen über Genehmigungs- und Anzeigeverfahren für ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen. Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Antragstellung bei Anzeigeverfahren!
Sie finden hier Informationen über öffentlich zugängliche Altstoffsammelzentren und Sammelstellen für Problemstoffe
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)
3109 St. Pölten
E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610