Informationen zur Sicherheitskontrolle an den Bezirkshauptmannschaften

Zur Gewährleistung der Sicherheit in öffentlichen Gebäuden werden an den Bezirkshauptmannschaften Zutrittskontrollen durchgeführt. Beim Zutritt in das Amtsgebäude dürfen Waffen und sicherheitsgefährliche Gegenstände nicht mitgeführt werden.

Ablauf der Sicherheitskontrolle von Personen und Handgepäck

Geschulte Sicherheitsmitarbeiter führen entsprechend ihrer Vorgaben und Richtlinien Sicherheitskontrollen durch.

Helfen Sie mit und folgen Sie den Aufforderungen der Kontrollorgane - so kommen Sie rasch und gut vorbereitet durch die Sicherheitskontrolle. 

Personenkontrolle

Besucherinnen und Besucher haben alle metallischen Gegenstände abzulegen und die Metalldetektorschleuse zu durchschreiten. Teilen sie bitte persönliche Ausnahmengründe den Kontrollorganen mit. 

Mitgeführte Gepäckstücke

Größere Behältnisse (Taschen, Rucksäcke) sind in bereitgestellten Schließfächern zu deponieren. Benötigte persönliche Gegenstände werden einer Sichtkontrolle unterzogen. Öffnen Sie dazu bitte alle Verschlüsse und ermöglichen Sie den Kontrollorganen eine ausreichende Einsicht in das Behältnis. 

Mitgeführte Gepäckstücke (Röntgenscanner)

Handgepäck und sämtliche mitgeführten Gegenstände werden mittels Röntgengerät kontrolliert.  

Verbotene Gegenstände - was tun?

Grundsätzlich ist die Mitnahme von allen Arten klassifizierter Waffen sowie von sicherheitsgefährlichen Gegenständen, die gleichermaßen verwendet werden können, untersagt!

Sollten Sie versehentlich einen verbotenen Gegenstand bei sich haben, wird dieser zurückgewiesen und kann in einem bereitgestellten Schließfach deponiert werden. Das Sicherheitspersonal wird Sie über die weitere Vorgangsweise in Kenntnis setzen.


Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005
Letzte Änderung dieser Seite: 9.1.2026
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