§57a Begutachtungsperioden und Toleranzfristen

Fahrzeugart, Begutachtungszeiträume und Toleranzzeiträume

 FahrzeugartBegutachtungsperiode

Toleranzzeitraum
(Mon. vor/nach der EZ)

 1KFZ der Klasse M1, ausgenommen Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge3-2-1-1-1/+4
2Zugmaschinen und Motorkarren
≤40 km/h
3-2-1-1-1/+4
 3selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren
≤ 40 km/h
3-2-1-1-1/+4
 4Anhänger ≤ 3.500 kg hzGG3-2-1-1-1/+4
 5landwirtschaftliche Anhänger** 
> 40 km/h
3-2-1-1-1/+4
 6landwirtschaftliche Anhänger**
≤ 40 km/h
3-2-2-2-1/+4
7Fahrzeuge der Klasse L3-2-1-1-1/+4
 8historische Fahrzeuge2-2-2-2-1/+4
 Alle nicht unter 1-8 genannten Fahrzeuge*1-1-1-1-3/+0

*Darunter fallen zB.: Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge der Klasse M1, Fahrzeuge der Klasse M2 und M3, Fahrzeuge der Klasse N1, N2 und N3, Anhänger der Klassen O3 und O4, Zugmaschinen > 40 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen > 40 km/h, Transportkarren > 40 Km/h.

**Detail zur Definition von landwirtschaftlichen Anhängern:

  • Fahrzeugklasse R bzw. S
  • Fahrzeugklasse O mit Eintrag landwirtschaftliches Fahrzeug gem. §2 Abs. 1 Z. 37b KFG 1967 (in älteren Bescheiden als Zusatz zur Fahrzeugart angegeben)
  • Fahrzeugklasse O mit Bedingung/Auflage Kennziffer 10 (Verwendung ausschließlich im lof Betrieb) – Eine derartige Auflage wird üblicherweise vorgeschrieben, wenn landwirtschaftliche Erleichterungen bei der Genehmigung in Anspruch genommen werden.
  • Fahrzeugklasse O zugelassen mit Verwendungsbestimmung 10 (zur Verwendung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bestimmt - freiwillig bei der Zulassung) - Dabei handelt es sich ua um Anhänger, bei denen der Zulassungsbesitzer im Zuge der Zulassung die Verwendungsbestimmung angegeben hat.

    Die dazu gehörigen Informationen entnehmen Sie bitte der Zulassungsbescheinigung bzw. dem Genehmigungsdokument des Fahrzeuges. In allen diesen vier Fällen ist davon auszugehen, dass es sich um einen landwirtschaftlichen Anhänger handelt der die besonderen Prüfintervalle in Anspruch nehmen kann (über 40km/h 3-2-1 und bis 40km/h 3-2-2). Selbiges gilt für gezogene, auswechselbare Maschinen und Anhänger-Arbeitsmaschinen. 
FAQ (häufig gestellte Fragen)


 

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Letzte Änderung dieser Seite: 10.3.2021
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