Anschaffung von FW-Fahrzeugen - Erstattung der Umsatzsteuer
Seit dem 25. September 2017 besteht für Gemeinden und Feuerwehren die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen zu stellen. Dieses Finanzierungsinstrument wurde nunmehr einer Evaluierung unterzogen und eine Deckelung des Erstattungsbeitrags eingeführt.
Die ermittelten Beträge für die Obergrenze der Umsatzsteuersätze orientieren sich zum einen an Durchschnittswerten der Beschaffungen aus den letzten Jahren sowie den Ausschreibungspreisen der Projekte der Bundesbeschaffung GmbH. Die Deckelung gilt für Förderungsanträge, die ab dem 7. Mai 2021 beim NÖ Landesfeuerwehrkommando eingelangt sind und findet ausschließlich auf regionale Fahrzeuge Anwendung.

Für die Antragstellung steht der Gemeinde das Formular "Antrag auf Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen" zur Verfügung.
Details über weitere Antragsvoraussetzungen, die Antragsprüfung und die Auszahlung können dem Infoblatt entnommen werden.
Antrag und Infoblatt finden Sie unter "Downloads".
weiterführende Links
Downloads
- Download: Infoblatt - Erstattung der anteiligen USt für die Anschaffung von FW-Fzg (pdf, 0.4 MB)
- Download: Antrag "Erstattung der anteiligen USt für die Anschaffung von FW-Fzg" (pdf, 0.2 MB)
- Download: Förderungsrichtlinie 2022 (pdf, 0.6 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Zivil- & Katastrophenschutz
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz Langenlebarner Strasse 106 3430 Tulln E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13352
Fax: 02742/9005-13520