Trägerförderung für NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen

Im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsoffensive treten mit 1. September 2023 neue Förderrichtlinien in Kraft.

Das Land Niederösterreich und die niederösterreichischen Gemeinden fördern gemäß § 6 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 Betreiber von NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen, wenn diese Unterstützung für Eltern bei der Kinderbetreuung anbieten.

Im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsoffensive werden mit Wirksamkeit 1. September 2023 die Zuschüsse zum Personal- und Sachaufwand der Standortgemeinden an die Höhe der Landesförderung angeglichen und die Fördersätze werden ab März 2024 jährlich im Ausmaß des aktuellen Verbraucherpreisindex der Bundesanstalt Statistik Österreich valorisiert.

Die erstmalige Valorisierung ausgehend von Jänner 2023 erfolgte mit 1. März 2024 und diese Wertsicherung wird bei der Trägerförderung für die Monate März bis August 2024 bereits berücksichtigt.

Ab diesem Zeitpunkt erhöht sich der bisherige Förderbetrag gemäß Punkt 2.1 der geltenden Förderrichtlinien von € 10,45 auf € 11,00 pro Betreuungsstunde. 

Darüber hinaus tritt eine verpflichtende Zuzahlung der Hauptwohnsitzgemeinde an die Standortgemeinde einer Tagesbetreuungseinrichtung in Kraft, sofern in der Hauptwohnsitzgemeinde eines Kindes kein entsprechender Betreuungsplatz zur Verfügung steht und aus diesem Grund ein Betreuungsangebot einer umliegenden Gemeinde in Anspruch genommen wird.

Die ab 1. September 2023 gültigen Richtlinien finden Sie im Bereich „Downloads“.

Downloads

Ihr Kontakt zu Förderungen für Kinderbetreuungseinrichtungen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten
Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten E-Mail: kinderbetreuung@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-13298
Fax: 02742/9005-13595
Letzte Änderung dieser Seite: 20.3.2024
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