Kindergartenversuchsverfahren

Allgemeine Informationen

Zur Erprobung neuer pädagogischer oder organisatorischer Maßnahmen können vom Kindergartenerhalter mit Bewilligung der Landesregierung Versuche (Projekte) in Kindergärten und Kindergartengruppen durchgeführt werden.


Voraussetzungen

  •  Antrag
  • Versuchsbeschreibung/ Projektplan aus der die Ausgangssituation, die Verantwortlichen, das Ziel, der Ablauf, die Arbeitsweise, die Kosten und die Dauer des Versuchs hervorgehen.


Zuständige Stelle

NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten



Verfahrensablauf

Auf Antrag des Kindergartenerhalters und Vorlage der unter Vorraussetzungen angeführten Unterlagen wird das Projekt geprüft und mit Bescheid genehmigt oder abgelehnt.


Erforderliche Unterlagen

Projektbeschreibung / Pädagogisches Konzept


Rechtsgrundlagen

§ 28 Abs. 1 NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl. 5060 in der geltenden Fassung

Kindergartenrecht


Formular

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Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten
Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A 3109 St. Pölten E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13249
Fax: 02742/9005-13595
Letzte Änderung dieser Seite: 16.3.2020
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