Allgemeine Informationen zum Konsumentenschutz

Institutionen des behördlichen und beratenden Konsumentenschutzes und Schlichtungsstellen

Unter Konsumentenschutz kann man eine Reihe von gesetzlichen Regelungen verstehen, die den Verbraucher vor Schaden durch Übervorteilung, unsichere und gesundheitsschädliche Produkte bewahren sollen. Konsumentenschutz stellt eine Querschnittmaterie dar, d.h. Regelungen sind in verschiedensten Rechtsgebieten enthalten:

Behördlicher Konsumentenschutz

Der behördliche Konsumentenschutz ist im Verwaltungsrecht wie Gewerberecht, Preisrecht, Produktsicherheitsrecht, Lebensmittelrecht…etc. erfasst. Dieser wird von Verwaltungsbehörden von Amts wegen vollzogen. Es handelt sich um Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung – Hoheitsverwaltung.

Beratender Konsumentenschutz

Der beratende Konsumentenschutz umfasst Beratungen zu Rechtsgeschäften in Angelegenheiten des Konsumentenschutzgesetzes zwischen Unternehmen (Personen für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört) und Verbrauchern (Personen, für die das nicht zu trifft) und wird vor allem von nicht behördlichen Verbraucherschutzorganisationen wahrgenommen, wie z.B. vom Verein für Konsumenteninformation (VKI); Verein Pro Konsument der Arbeiterkammer NÖ bzw. von gesetzlich verankerten Streitschlichtungsstellen gemäß § 4 Abs. 1 (Alternative Streitbeilegung Gesetz - AStG) in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Zu erwähnen sind auch Beratungsstellen wie die

Nähere Informationen zu diesen Schlichtungs- /Beratungsstellen stellen finden Sie auf deren Homepages.

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Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
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Tel.: 02742/9005 - 12714 oder 13411 (Kanzlei)
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Letzte Änderung dieser Seite: 1.3.2024
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