Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 06.05.2024 )

Marktgemeinde Seitenstetten, Seitenstetten, div. Baumaßnahmen im Hochwasserabflussbereich des Trefflingbaches, KG Seitenstetten Dorf, im Zuge der Errichtung des "Radweges Trefflingbach Bauteil 4"


Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 22.06.2021, AMW2-WA-2123/001, wurde der Marktgemeinde Seitenstetten, vertreten durch den Herrn Bürgermeister, die wasserrechtliche Bewilligung für • die Errichtung von Ufermauern und Sohlsicherungen im Zuge der Errichtung eines Radweges bei - Km 4.260 bis Km 4.370 auf einer Länge von ca. 110 m, - Km 4.450 bis Km 4.500 auf einer Länge von ca. 50 m, - Km 4.542 bis Km 4.566 auf einer Länge von ca. 24 m, - Km 4.605 bis Km 4.682 auf einer Länge von ca. 78 m, - Km 4.688 bis Km 4.703 auf einer Länge von ca. 15 m, - Km 4.790 bis Km 4.826 auf einer Länge von ca. 36 m, • die Errichtung einer Radwegbrücke von Km 4020 – Km 4047 auf Grundstück Nr. 3428, von Grundstück Nr. 2491/2 nach Grundstück Nr. 2280, beide KG Seitenstetten Dorf, mit einer lichten Weite von ca. 16 m und einem Abflussquerschnitt von ca. 27 m² erteilt. Als Bauvollendungsfrist wurde der 31.12.2023 festgesetzt. Mit Schreiben der graphit baumanagement gmbh vom 02.11.2022, eingelangt am 07.11.2022 (digital eingelangt am 02.11.2022) wurde die Fertigstellung gemeldet, zu den Auflagen Stellung genommen und wurden folgende Unterlagen vorgelegt: - Bestätigung über die standsichere Ausführung des Brückentragwerkes der Klaus Stockinger Erdbau GmbH, datiert mit 04.05.2022, - Standsicherheitsbestätigung Steinschlichtung der Hinterholzer GmbH, datiert mit 01.06.2022, - Endbericht der gewässerökologischen Bauaufsicht der IBGF, Ingenieurbüro für Gewässerökologie und Fischerei Mag. Christian Mitterlehner, datiert mit 03.03.2022, - 3 Ausführungspläne, erstellt von der graphit baumanagement gmbH, jeweils datiert mit 10.06.2021. Aufgrund der dazu abgeführten wasserbautechnischen Vorprüfung (Überprüfungsgutachten vom 09.05.2023 mit örtlicher Überprüfung vom 04.05.2023) waren die Ausführungsunterlagen zu ergänzen. Es erfolgten seitens Hrn. BM Ing. Tramberger, graphit baumanagement gmbH, mit E-Mail v. 19.06.2023 Abstimmungen hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen mit dem Amtssachverständigen für Wasserbautechnik. Mit E-Mail der graphit baumanagement gmbH vom 21.08.2023 wurden ein Endbericht sowie 4 Übersichtspläne ergänzend vorgelegt. Der Amtssachverständige für Wasserbautechnik hat nach Prüfung der am 21.08.2023 ergänzend vorgelegten Fertigstellungsunterlagen die Anberaumung einer mündlichen Überprüfungsverhandlung vorgeschlagen.
Nach Vorlage der Ausführungsunterlagen wird daher im Rahmen einer mündlichen Verhandlung geprüft, ob die Anlage bescheidgemäß errichtet und die vorgeschriebenen Auflagen erfüllt wurden, bzw. allenfalls durchgeführte Abänderungen (diese sind vom Projektanten schlüssig darzulegen) nachträglich bewilligt werden können. Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten beraumt hierüber eine Augenscheinsverhandlung für Montag, den 06. Mai 2024 an.
Treffpunkt: 09.00 Uhr, Gemeindeamt der Marktgemeinde Seitenstetten, Steyrer Straße 1, 3353 Seitenstetten


Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
  • Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
  • Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
  • Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

    • - wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
      - wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
      - wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
      - wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

  • Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
  • Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
  • In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
  • Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.


Rechtsgrundlagen
§ 107 Wasserrechtsgesetz, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft AmstettenE-Mail: post.bham@noel.gv.at
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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