Wohnbauförderung Heizkesseltausch

Raus aus Gas und Öl in Niederösterreich

Das Land Niederösterreich unterstützt mit dem NÖ Wohnbaumodell nicht nur den Neubau, auch die Sanierung bestehender Gebäude ist ein sehr wichtiges Thema.

Bundesförderung attraktiv, wie noch nie!

Neu sind ab 1. Jänner 2024 technologiespezifische Förderpauschalen für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.
Die Förderhöhe ergibt sich abhängig von der jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze des geplanten klimafreundlichen Heizsystems.
Ein einmaliger Zuschuss von € 15.000,– bis zu € 18.000,– ist für den Heizungstausch möglich. Diese Förderung erhöht sich um weitere Pauschalbeträge, wenn beispielsweise gleichzeitig eine Solaranlage eingebaut und/oder eine Tiefenbohrung durchgeführt wird. 

Zusätzlich fördert das Land Niederösterreich alle Niederösterreicher, die ihre Heizung von einem fossilen Heizungssystem durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem austauschen, mit einem Annuitätenzuschuss von 4 %. Im Rahmen der Förderung Eigenheimsanierung wird der Schwerpunkt auf Annuitätenzuschüsse gelegt, um all jene zu unterstützen, die sich eine Sanierung ohne Bankdarlehen nicht leisten können.

Hier erfahren Sie sämtliche Details zur Förderungsaktion "raus aus Gas und Öl" des Bundes.  

Hier kommen Sie direkt zur Online-Registrierung "raus aus Gas und Öl" für Private.  

Für etwaige Fragen zur Förderungsaktion des Bundes steht Ihnen das Serviceteam "raus aus Öl" zur Verfügung.  

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1090 Wien
Tel.: 01/31 6 31-735
E-Mail: heizung@kommunalkredit.at

Einkommensschwache Haushalte in Ein- oder Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser können bis zu 100% der anrechenbaren Umstiegskosten erhalten.

SAUBER HEIZEN FÜR ALLE

Diese Förderaktion ermöglicht es einkommensschwachen Haushalten die Umstellung ihres Heizsystems von fossilen (nicht erneuerbaren) Energieträgern (zB. Öl und Gas) auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern (zB. Holzpellets, Wärmepumpen oder biogene Fernwärme) durchzuführen.

Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame Förderung des Landes Niederösterreich und des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Förderung beantragen zu können?

  • Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz, die Eigentümer des zu fördernden Gebäudes sind (Meldestichtag 31.12.2022) und die ein bestimmtes Nettoeinkommen nicht überschreiten
  • Nettoeinkommen bis € 1.904,- (zwölf Mal) für einen Einpersonenhaushalt bis zu 100% Förderung
  • Bei Mehrpersonenhaushalten erhöhen sich die Einkommensgrenzen wie folgt:
    • + 50% für jeden zusätzlichen Erwachsenen und
    • + 30% für jedes zusätzliche Kind (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)

Was wird gefördert?

Ersatz des bestehenden Öl-, Gaskessels, einer Gastherme oder eines Allesbrenners durch eine Heizungsanlage auf Basis fester biogener Brennstoffe (nur Holzprodukte), eine elektrisch betriebene Wärmepumpe oder ein Fernwärmeanschluss. Details zu den förderbaren Heizsystemen entnehmen Sie dem Informationsblatt.

Wieviel Förderung kann ich bekommen?

Sie können sich bis zu 100% der anrechenbaren Investitionskosten sichern

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses.

Dieser Zuschuss variiert je nach verwendetem Heizungssystem zwischen € 25.383,- (Luft/Wasser/Wärmepumpe) und € 37.252,- (Sole/Wasser bzw. Wasser/Wasserwärmepumpe) und setzt sich aus Landes-, Bundes- und Zusatzförderung aus Bundesmitteln zusammen. Details zu den förderfähigen Kosten entnehmen Sie bitte dem  Informationsblatt.

Wie erfolgt der Ablauf dieser Förderung?

  • Online-Registrierung mit den erforderlichen Unterlagen (Haushaltsbestätigung, Grundbuchsauzug) auf Online-Registrierung „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2024 unter https://www.meinefoerderung.at/webforms/sauheiz
  • Einkommensprüfung durch Land NÖ mit anschließender Energieberatung (wird durch Land NÖ veranlasst)
  • Nach positiver Energieberatung und Einholung eines Angebotes bei einem Installationsunternehmen erfolgt die Online-Antragstellung bei der Bundesförderstelle KPC (entsprechender Link wird von KPC übermittelt)
  • Der Baubeginn ist bereits nach erfolgter Antragstellung bei der KPC möglich
  • Nach positiver Antragsprüfung durch die KPC erfolgt die Genehmigung der Förderungen beim Bund und Land NÖ
  • Ausstellung des Förderungsvertrages durch die KPC und Zusicherung seitens des Landes NÖ
  • Innerhalb von 12 Monaten ab Annahme des Fördervertrages bzw. der Zusicherung ist bei der KPC die Endabrechnung vorzulegen. Dazu sind eine Inbetriebnahmebestätigung des Heizungssystems, das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular und alle Rechnungen für den Tausch des Heizungssystems anzuschließen.
  • Nach positiver Prüfung der Endabrechnung erfolgt die Auszahlung der Förderungen durch die KPC und dem Land NÖ
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Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7a 3109 St. Pölten E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at 
Tel: 02742/22133 
Fax: 02742/9005-15800
Letzte Änderung dieser Seite: 8.1.2024
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