Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 03.06.2025 )

Essity Austria GmbH, KG Neusiedl

Die Essity Austria GmbH hat um Änderung der gewerbebehördlich genehmigten Betriebsanlage durch Instandsetzung und Erweiterung der Sanitäreinheiten, anschließend an die Tischlereiwerkstätte, sowie div. Änderungen im Innenbereich im Standort 2763 Pernitz, Hauptstraße 1, Grst. 481/1, KG 23450 Neusiedl bei Pernitz, angesucht.
Die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt beraumt hierüber einen Lokalaugenschein für Mittwoch, den 4. Juni 2025 an.
Treffpunkt: 8:30 Uhr an Ort und Stelle Hauptstraße 1, 2763 Pernitz

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
  • Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
  • Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.


Rechtsgrundlagen
§ 356 der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft Wiener NeustadtE-Mail: post.bhwb@noel.gv.at
Tel: (0 26 22) 9025, Fax: (0 26 22) 9025-41000
2700 Wiener Neustadt, Ungargasse 33
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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