Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 25.08.2025 )
Wassergenossenschaft Kollmitzberg, KG Kollmitzberg
Die Wassergenossenschaft Kollmitzberg, vertreten durch Herrn Obmann Werner Grünberger, hat mit Antrag vom 14.05.2025, ha. eingelangt am 06.06.2025, unter Vorlage von Projektunterlagen, erstellt von der IKW Ingenieurkanzlei für Wasserwirtschaft, Umwelttechink und Infrastruktur ZT GmbH in 3300 Amstetten, um die Erteilung der wasserrecht-lichen Bewilligung für die Erweiterung bei der unter der Postzahl AM-2032 geführten Wasserversorgungsanlage zum Projekt „WVA BA02, Neuerrichtung Hochbehälter und Sanierung Quellfassung“ angesucht.
Die Projektunterlagen wurden am 03.07.2025 ergänzt und sieht das Projekt zusammengefasst folgende Maßnahmen vor:
• Abbruch des bestehenden Hochbehälters und Neuerrichtung eines Hochbehälters mit 2 Kammern mit je 50 m³ Speichervolumen pro Kammer
• Einbau einer UV-Anlage und Drucksteigerung im neuen Hochbehälter
• Anpassung Wiesenquelle durch Verlängerung der vorhandenen Quellsammelstränge
• Änderung der Leitungsführung von der Wiesenquelle zur Waldquelle
• Außerbetriebnahme des bestehenden Tiefbehälters
• Erweiterung des bestehenden Leitungsnetzes
• Errichtung eines Hydranten im Bereich des Feuerwehrhauses
• Errichtung eines Quellsammelbehälters im Bereich der Waldquelle
Sämtliche Leitungen werden in der Druckstufe PN 10 errichtet. Eine Abänderung des Entnahmekonsenses der Wassergenossenschaft Kollmitzberg ist lt. Projekt nicht vorgesehen.
Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten beraumt hierüber eine Augenscheinsverhandlung für Montag, den 25. August 2025, an.
Treffpunkt: 09:00 Uhr, Gemeindeamt der Marktgemeinde 3321 Ardagger, Markt 55
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11