Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 21.08.2025 )

ÖBB-Infrastruktur AG, KG Dorf an der Enns

Die ÖBB Infrastruktur AG, 1020 Wien, Praterstern 3, hat nach Vorlage von Projektunterlagen, erstellt von der SynAlp GmbH in 8911 Admont, mit Antrag, datiert mit 07.07.2025, um die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb der Geschieberückhaltesperre „Kleiner Unterburggraben“ mit einem Verlandungsvolumen von rd. 600 m³ entlang der ÖBB-Strecke St. Valentin – Thörl-Maglern, Bahn-km 10.100 – 10.250, auf den Grst. Nr. 33/2, KG Brunnhof, und Grst. Nr. 404/1, 15 und 9/1, KG Dorf an der Enns, als Hochwasserschutzmaßnahme angesucht.
Anlass für die geplanten Baumaßnahmen ist ein Starkregenereignis im Juli 2021, welchem eine Jährlichkeit <100 Jahre zugeordnet werden konnte, und im Zuge dessen es zu massiven Seiten- sowie Tiefenerosionen im Gerinne kam. Durch dieses Ereignis kam es weiters zu einer vollständigen Verlegung des Bahngrabens sowie zu einer flächigen Beaufschlagung der Bahnachse auf einer Länge von ca. 50 m.
Lt. Projekt, vorgelegt am 17.09.2024, 19.09.2024, und adaptiert am 24.09.2024 (Techn. Bericht) sind zusammengefasst folgende Maßnahmen vorgesehen:
- POST 1 – Raubettgerinne hm 2.35 – hm 2.60 (Breite Sohle 1,0 m Tiefe 0,8 m)
- POST 2 – Raubettgerinne hm 2.60– hm 3.60 (Breite Sohle 3,5 m Tiefe 0,7 m)
- POST 3 – Vorsperre hm 3.60 (D = 0,80 m, Bges = 8,10 m, Hges = 2,48 m, Abflusssektion: B = 3,50 m, T = 0,80 m, Freibord = 0,50)
- POST 3 – Tosbecken hm 3.60 – hm 3.66 (L = 5,10 m, B = bis 6,20 m, Tiefe = mind. 0,80 m)
- POST 3 – Geschieberückhaltesperre hm 3.66 (Rechensperre mit offener Krone • MOK = 291,05 m.ü.A; HWE = 289,55 m.ü.A; Hges = 6,40 m; Bges = 25,20 m; Kronenstärke = 0,80 m, Fallhöhe = 2,8 m, Schlitz: B = 3,6 m, H = 3,3 m, Rückhaltevolumen errechnet ca. 600 m³, Rechen: lichter Balkenabstand 20 cm, Abflusssektion: B = 4,0 m, T = 1,10 m, Freibord = 0,80 m)
- POST 3 –Geschiebeauffangbecken hm 3.66 – hm 3.90 (Rückhaltevolumen errechnet ca. 600 m³)
- POST 4 –Räumzufahrt (Länge Neubau = 100 m, Fahrbahnbreite = 3,0 m, Planum = 4,0 m, Längsgefälle max. 12 %)
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten und am Gemeindeamt Haidershofen aufliegenden Projektunterlagen, erstellt von der SynAlp GmbH, Admont, hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 21.08.2025, um 09.00 Uhr, an.
Treffpunkt: Gemeindeamt Haidershofen, Vestenthal 8, 4431 Haidershofen

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
  • Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
  • Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
  • Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

    • - wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
      - wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
      - wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
      - wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

  • Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
  • Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
  • In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
  • Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.


Rechtsgrundlagen
§ 107 Wasserrechtsgesetz, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft AmstettenE-Mail: post.bham@noel.gv.at
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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