Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 02.10.2025 )
Wieland Austria Ges.m.b.H., KG Amstetten
Die Wieland Austria Ges.m.b.H. hat um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für diverse Änderungen im Standort 3300 Amstetten, Fabrikstraße 4, KG Amstetten, Grst.Nr. 1829, Stadtgemeinde Amstetten, angesucht:
Halle 8:
• Nutzungsänderung - Lagerhalle in Produktionshalle
• Errichtung einer vollautomatischen Kupfer-Wärmebehandlungsanlage zum Härten
• Errichtung einer vollautomatischen Wärmebehandlungsanlage zum Glühen
• Errichtung einer Stapler- und Hubwagen-Ladestelle (Stapler und Hubwagen sind vom Bestand)
• Aufstellung eines gebrauchten Drehautomats VÖST
• Errichtung einer Lüftungsanlage
Halle 3:
• Umstellung einer bestehenden Richtmaschine BRONX von der Produktionshalle 0 in die Halle 3 (Bescheid vom 09.08.2017, AMW2-BA-04246/033)
• Demontage und Entsorgung diverser Anlagen:
Ziehteile IV, V, Via und VIb der Zuführung zum Korbmagazin (Bescheid vom 02.10.1985, 12-B-8545)
Halle 0:
• Demontage und Entsorgung der Anlagen in der Position 94 (Profilrichtmaschine Dallhaus, Rohrzug – Bescheid vom 09.08.2017, AMW2-BA-04246/033)
• Umstellung der bestehenden 75 t Reckbank (von Halle 0 (Rohrzug) in Halle 1)
• Errichtung einer Absaugung bei der Beize 1 (Halle 1)
• Umstellung der bestehenden Fasspresse (von Halle 8 in Halle 4) sowie
• Errichtung einer neuen internen Trafostation
Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten beraumt hierüber eine Augenscheinverhandlung für Donnerstag, den 2. Oktober 2025, an.
Treffpunkt: 08:30 Uhr, an Ort und Stelle
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11