Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 11.02.2026 )
Grill Leopold
Grill Gabriele, KG Winkl
Grill Gabriele und Grill Leopold haben um wasserrechtliche Bewilligung für die Grundwasserentnahme aus 13 Brunnen für Feldberegnungszwecke angesucht.
Aus folgende Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen Nr. 7 auf Grundstück Nr. 879/1 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 878, 879/1 und 879/2 und
Brunnen Nr. 8 auf Grundstück Nr. 820 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 820, alle KG Frauendorf
Brunnen Nr. 9 auf Grundstück Nr. 279 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 280, KG Neustift im Felde, 291/2, 292/1, 292/3 und 293/1, alle KG Winkl
Brunnen Nr. 10 auf Grundstück Nr. 318 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 318, 319 und 320,
Brunnen Nr. 11 auf Grundstück Nr. 503 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 502 und 508,
Brunnen Nr. 12 auf Grundstück Nr. 918 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 938 und
Brunnen Nr. 13 auf Grenze zwischen Grundstück Nr. 972 und 974/1 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 971 und 972, alle KG Neustift im Felde
Brunnen Nr. 6 auf Grundstück Nr. 98/3 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 305/2 und 306,
Brunnen Nr. 2 auf Grundstück Nr. 192 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 196, 197 und 198,
Brunnen Nr. 4 auf Grundstück Nr. 219 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 218, 219 und 222,
Brunnen Nr. 3 auf Grundstück Nr. 279 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 278/2, 279, 280, 281 und 282,
Brunnen Nr. 5 auf Grundstück Nr. 318 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 334, 336 und 337, alle KG Neustift im Felde und
Brunnen Nr. 1 auf Grundstück Nr. 397/1 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 360, 378, 384/1, 389, 390, 400 und 401/1, alle KG Winkl
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Mittwoch, den 11. Februar 2026 um 13:45 Uhr Treffpunkt: Bezirkshauptmannschaft Tulln, 3430 Tulln, Hauptplatz 33, 1. Stock, Zimmer 201 an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 399
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33
