Verfahren gemäß § 12 Straßengesetz (Baubewilligungen) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 04.03.2026 )
Land NÖ / Straßenbauabteilung 4, 2801 Katzelsdorf
Das Land Niederösterreich vertreten durch die Abteilung Landesstraßenbau und -verwaltung (ST4), hat um straßenrechtliche Bewilligung für die Verlegung und Neuerrichtung einer Unterführung im Zuge der L 4090 von km 0,146 bis Str.km 0,963 in den Gemeindegebieten Wiener Neustadt und Katzelsdorf angesucht. Es ist geplant die L4090 abzusenken und unter die Bahn zu führen.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, Fachgebiet Anlagen und bei der Gemeinde Katzelsdorf aufliegendem Projekt hervor.
Zu diesem Ansuchen setzt die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt im Einvernehmen mit dem Magistrat Wiener Neustadt eine mündliche Verhandlung unter Durchführung eines Lokalaugenscheines mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer fürDonnerstag, den 05.03.2026, 08:30 Uhr an.
Treffpunkt: 2801 Katzelsdorf, Hauptstraße 47
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 419
2700 Wiener Neustadt, Ungargasse 33
