Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 09.04.2026 )
GF Casting Solutions Herzogenburg HPDC GmbH, KG Oberwinden
Die GF Casting Solutions Herzogenburg HPDC GmbH hat um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die nachfolgenden Änderungen der Betriebsanlage • in der HPDC Halle durch Aufstellen von Paternoster Kardex Regalen sowie durch das Errichten einer Wetterschutzverkleidung um das Ersatzteillager, • in der Osthalle MeBa der HPDC Halle durch Aufstellen von neuen Maschinen sowie durch das Aufstellen einer neuen vollautomatisierten Fertigungszelle, und • in der HPCD Halle durch Tausch einer neuen, baugleichen Röntgenanlage gem. § 17 Strahlenschutzgesetz (StrSchG), die die gewerbebehördlich genehmigte Röntgenanlage SRE 100 CNC 03.20 ersetzt, im Standort 3130 Herzogenburg, Wiener Straße 41-43, KG Oberwinden, Grst.Nr. 444/1, Gemeinde Herzogenburg, angesucht. Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten beraumt hierüber eine Augenscheinverhandlung
für Donnerstag, den 09.04.2026 an. Treffpunkt: 08:30 Uhr an Ort und Stelle
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Sankt Pölten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Sankt Pölten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Sankt Pölten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 379
3100 St. Pölten, Am Bischofteich 1
