Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 16.03.2026 )

Gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgesellschaft "Schönere Zukunft" Gesellschaft m.b.H., KG Straß

Die zieritz + partner ZT GmbH hat mit Schreiben vom 16. September 2025 namens der Gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgesellschaft Schönere Zukunft Gesellschaft m.b.H. um wasserrechtliche Bewilligung für das Projekt „Wohnbebauung Talstrasse 134, Oberflächenentwässerung, Hang-/Hochwasserabfluss, GZ 2983/18“ angesucht.

Demnach ist auf den Grundstücken Nr. 3400/1, 3400/2, 3401/1, 3401/2, alle KG Straß, eine Wohnbebauung geplant. Die gegenständlichen Grundstücke waren teilweise mit Bestandsgebäuden bebaut, die bereits abgebrochen wurden.
Die gegenständlichen Liegenschaften liegen im Hangwasserabflussbereich (Westen) und im Hochwasserabflussbereich des naheliegenden Gscheinzbaches (Nordosten).

Die Versickerung der Parkflächen, der Lager- und Manipulationsflächen und der Dachflächen soll über eine Bodenfiltermulde auf dem Grundstück Nr. 3400/1, KG Straß, erfolgen. Die Bodenfiltermulde ist so groß geplant (125 m³), dass auch die Kompensation des bei HQ100 verdrängten Retentionsvolumens von 120 m³ möglich ist.

Geplant ist weiters die Errichtung und der Betrieb eines Rückhaltebeckens mit einem Retentionsvolumen von 285 m³ und einem Drosselabfluss von 1,65 m³/s bei einem 100-jährlichen Starkregenereignis auf dem Grundstück Nr. 3401/1, KG Straß, samt Ableitung des Drosselabflusses über ein Rohr DN800 auf den Grundstücken Nr. 3400/1, 3400/2,
3401/1, 3401/2, alle KG Straß, in die bestehende Verrohrung (DN800, Grundstücke Nr. 3529/1, 3529/13, 3458/3, 3393, alle KG Straß), welche in den Gscheinzbach mündet.

Der nordöstliche Teil der Grundstücke Nr. 3400/1, 3400/2 und 3401/2, alle KG Straß, liegt im Überflutungsbereich (HQ30 und HQ100) des Gscheinzbaches. Das Erdgeschoßniveau des niedrigsten geplanten Objekts liegt mit 237,25 m.ü.A. deutlich oberhalb des maximalen HW100-Wasserspiegels (236,54 m.ü.A. Bestand bzw. 236,47 m.ü.A. Projekt). Die Überflutungstiefen (HW100) liegen gem. vorliegender Abflussuntersuchung durch das Büro Hydro Ingenieure Umwelttechnik GmbH (2025, Anhang) unter 0,25 m. Auf den Projektgrundstücken ergibt sich lt. Untersuchung ein Retentionsvolumen max. 40 m³ auf einer Fläche von 370 m² im Bestand.
Zur Kompensation der geplanten Verbauung des Überflutungsbereichs und um Verschlechterungen auf Unter- sowie Oberlieger zu verhindern, wird ein seichter Graben an der Grenze zum Grundstück Nr. 3399, KG Straß, errichtet und die geplante Bodenfiltermulde größer ausgeführt, sodass in Summe ein Kompensationsvolumen von rd. 150 m³ auf Eigengrund entsteht.

Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Krems aufliegenden Projekt hervor.

Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Krems eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für

Montag, den 16. März 2026
um 9.00 Uhr
Treffpunkt: Gemeindeamt der Marktgemeinde Straß i.Strtl.,
Marktplatz 18, 3491 Straß i.Strtl.


an.

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
  • Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
  • Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
  • Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

    • - wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
      - wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
      - wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
      - wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

  • Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
  • Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau erhoben werden.
  • In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau einsehen.
  • Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.


Rechtsgrundlagen
§ 107 Wasserrechtsgesetz, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft KremsE-Mail: post.bhkr@noel.gv.at
02742/9005 309
3500 Krems an der Donau, Drinkweldergasse 15
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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