Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 26.03.2026 )
Grabner KFZ Handels Ges.m.b.H., 3170 Hainfeld, KG Gölsen
Die Grabner KFZ Handels Ges.m.b.H. hat um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die nachstehenden Änderungen betreffend die bestehende gewerbliche Betriebsanlage in 3170 Hainfeld, Traisner Straße 16, angesucht:
betr. Gstk. Nr. 89/11
- Geänderte Ausführung des genehmigten Abstellplatzes für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge sowie Parkplatz für PKW der Mitarbeiter
- Flächenmäßige Erweiterung des vorgenannten Abstellplatzes in Richtung Norden (20 PKW-Stellplätze, auch für Kundenfahrzeuge)
- Errichtung von drei Leuchtmasten mit LED-Fluter für den neuen Abstellplatz
betr. Gstk. Nr. 89/12
- Errichtung von fünf LED-Flutern am bestehenden Betriebsgebäude
- Ausstattung der bestehenden Fahnenmasten am Stellplatz beim Verkaufsraum mit LED-Flutern
Die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, Fachgebiet Anlagenrecht, beraumt hierüber eine Augenscheinverhandlung für
Donnerstag, den 26.03.2026,
an.
Treffpunkt: ca. 13:30 Uhr an Ort und Stelle
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 319
3180 Lilienfeld, Am Anger 2
