Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 29.04.2026 )
Baumgartner Helmut, KG Dürnrohr
Herr Helmut Baumgartner hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser aus 13 Brunnen und zwei Teichen zu Feldberegnungszwecken angesucht.
Aus folgenden Brunnen bzw. Teichen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen Nr. 1 auf Grundstück Nr. 617 zur Bewässerung des Grundstückes Nr. 617,
Brunnen Nr. 2 auf Grundstück Nr. 681 zur Bewässerung der Grundstücke Nr. 680, 681, 682, 660 und 688,
Brunnen Nr. 3 auf Grundstück Nr. 394 zur Bewässerung der Grundstücke Nr. 394, 399/1 und 403,
Brunnen Nr. 4 auf Grundstück Nr. 598 zur Bewässerung der Grundstücke Nr. 597, 598, 599 und 600,
Brunnen Nr. 5 auf Grundstück Nr. 577 zur Bewässerung des Grundstückes Nr. 577,
Brunnen Nr. 6 auf Grundstück Nr. 623 zur Bewässerung des Grundstückes Nr. 623,
Brunnen Nr. 7 auf Grundstück Nr. 641 zur Bewässerung der Grundstücke Nr. 640, 638, 637 und 635,
Brunnen Nr. 8 auf Grundstück Nr. 556 zur Bewässerung der Grundstücke Nr. 566, 236, 237/1, 240 und 241/1,
Brunnen Nr. 9 auf Grundstück Nr. 578 zur Bewässerung des Grundstückes Nr. 592,
Brunnen Nr. 10 auf Grundstück Nr. 546 zur Bewässerung der Grundstücke Nr. 546 und 547,
Brunnen Nr. 14 auf Grundstück Nr. 604 zur Bewässerung des Grundstückes Nr. 571 und
Brunnen Nr. 15 auf Grundstück Nr. 656/2 zur Bewässerung der Grundstücke Nr. 654 und 655, alle KG Dürnrohr
Brunnen Nr. 11 auf Grundstück Nr. 1113 zur Bewässerung des Grundstückes Nr. 1113, KG Zwentendorf
Teich Nr. 12 auf Grundstück Nr. 582 zur Bewässerung des Grundstückes Nr. 587, KG Dürnrohr
Teich Nr. 13 auf Grundstück Nr. 1335 zur Bewässerung des Grundstückes Nr. 1300, KG Zwentendorf
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Mittwoch, den 29. April um 08:30 Uhr Treffpunkt: Bezirkshauptmannschaft Tulln, 3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33, 2. Stock, Zimmer 201 an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 399
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33
