Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 10.04.2026 )
Brandstätter Helmut, 3170 Hainfeld, Hauptstraße 31
Herr Helmut Brandstätter hat bei der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld um die gewerbebehördliche Genehmigung für die nachstehenden Änderungen betreffend die bestehende Gastgewerbe-Betriebsanlage in 3170 Hainfeld, Hauptstraße 31, angesucht:
- Errichtung einer Terrassenüberdachung
- Errichtung eines Gastgartens
- Nutzung der betrieblichen Fläche unter der Terrassenüberdachung als auch des Gastgartens als Raucherbereich
- Errichtung eines Wandpaneels an der nordwestlichen Grundgrenze als Sichtschutz
- Aufstellung von hölzernen Begrenzungswänden beim Gastgarten
Die Projektunterlagen liegen bis 10.04.2026 bei der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, Fachgebiet Anlagenrecht, zur Einsichtnahme auf.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die die Anwendung des vereinfachten Verfahrens begründende Beschaffenheit der Anlage mit Bescheid festzustellen und erforderliche Aufträge zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen zu erteilen; dieser Bescheid gilt als Genehmigungsbescheid für diese Anlage (§ 359 b Abs. 1 GewO 1994).
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.
Weiterführende Informationen
02742/9005 319
3180 Lilienfeld, Am Anger 2
