Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 09.07.2026 )
Aigner Konrad
Weishar Ingrid, KG Krenstetten
Im Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft Amstetten ist unter der Postzahl AM-2268 das Wasserbenutzungsrecht für eine Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage mit einem Brunnen auf Grst.Nr. 623, KG Niederhausleiten eingetragen. Der Brunnen/Quelle ist lt. Anschreiben der Abt Wasser-recht und Schifffahrt des Amtes der NÖ Landesregierung vom 22.8.2022 auf nunmehr Grundstück Nr. 635, KG Niederhausleiten, situiert. Folgende wasserrechtliche Bewilligungen samt der Überprüfungsbescheide wurden un-ter der Postzahl AM-2268 erteilt:
Wasserrechtliche Bewilligung vom 16.12.1969, Zl. IX-K-58/7-69 (Margarete Fürth-ner, Anna und Katharina Friedrich) mit Ausweisung eines Schutzgebietes. Wasserrechtliche Überprüfung mit Bescheid vom 02.07.1973, Zl. IX-K-28/10-1973, wobei festgestellt wurde, dass die genehmigte Anlage der Bewilligung entspricht. Wasserrechtliche Bewilligung vom 10.02.1982, Zl. 9-W-80397, zur Erweiterung der Wasserversorgungsanlage für die Versorgung der Liegen-schaften Krenstetten 76 und Mühlenstraße 14 Wasserrechtliche Überprüfung mit Bescheid vom 13.04.1987, Zl. 9-W-80397, wobei eine geringfügige Abweichung nachträglich mitgenehmigt wurde. Das Wasserbenutzungsrecht zum Bescheid vom 16.12.1969, Zl. IX-K-58/7-1969, wurde dabei gemäß § 22 Abs 1 WRG 1959 mit der Liegenschaft Krenstetten 34 (Baufläche Nr. 84, KG Krenstetten; Friedrich), und Krenstetten 35 (Baufläche Nr. 83, KG Krenstetten; Fürtner), verbunden. Das weiters erteilte Wasserbenutzungsrecht gemäß Bescheid vom 10.02.1982, Zl. 9-W-80397, wurde gemäß § 22 Abs. 1 WRG 1959 mit dem Grst.Nr. 1029, KG Krenstetten (Krennstetten Nr. 76), und der Bauparzelle Nr. .100, KG Aschbach Markt (Mühlenstraße 14, verbunden. Die Papst Holzverarbeitungsgesm.b.H, nunmehrige Eigentümerin des Grst.Nr. 1029, KG Krenstetten (jetzt Graßlau 1), teilte zuletzt mit Eingabe vom 20.03.2026 zusammengefasst mit, dass die ggst. WVA für die Versorgung des GrstNr. 1029, KG Krenstetten, nicht mehr betrieben wird. Die Wassergenossenschaft Gobolt-Graßlau wurde mit Bescheid von 1.9.2020, AMW2-W-2024/001, gegründet und sind alle Mitglieder der ggst. Wassergemeinschaft zur PZ AM 2268 Mitglieder der Wassergenossenschaft und sind konkret die nachstehend angeführ-ten Grundstücke in die Wassergenossenschaft einbezogen:
KG Aschbach Markt: GrstNr. 862/1.
KG Krennstetten: GrstNr. 1018, 1029, 1031/2, 85/1 und 942.
Mit Bescheid des Amtes der NÖ Landesregierung vom 20.9.2022, WA1-W-43653/001-2022, wurde der Wassergenossenschaft Gobolt-Graßlau die wasserrechtliche Bewilli-gung für den Anschluss an die bestehende kommunale Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Aschbach-Markt erteilt. Der Überprüfungsbescheid erging am 29.08.2024, Zl. WA1-W-43653/003-2024.
Lt. Rückmeldung des Projektanten IKW ZT GmbH vom 26.02.2026 zu dieser Bewilligung werden von der Wassergenossenschaft Gobolt-Graßlau nunmehr keine Anlagenteile der Wassergemeinschaft Unden/Friedrich/Fürtner verwendet. Es wurden alle Leitungsteile von der Liegenschaft Graßlau 2 bis zur Liegenschaft Mühlenstraße 14 außer Betrieb genommen.
Zur Überprüfung der ggst. Wasserversorgungsanlage, insbesondere ob und inwieweit zum Wasserrecht zur Postzahl AM-2268 ein Teilerlöschen gemäß § 27 WRG 1959 einge-treten ist und ob angesichts des Erlöschens allenfalls letztmalige Vorkehrungen gemäß § 29 WRG 1959 aufzutragen sind und/oder gewässerpolizeiliche Aufträge zu ergehen ha-ben, setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 09.07.2026, um 14.15 Uhr Treffpunkt: Gemeindeamt der Marktgemeinde Aschbach-Markt 3361 Aschbach-Markt, Rathausplatz 11 (Sitzungssaal) an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
