Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 09.09.2026 )
Popp Reinhard Karl, KG Niederabsdorf
Herrn Popp Reinhard Karl hat die Änderung der gewerbebehördlich genehmigten und bestehenden Betriebsanlage im Standort 2272 Niederabsdorf, Bahnstraße 283, Grst.Nr. 550, KG Niederabsdorf, durch die Errichtung eines Büroraumes sowie einer Kundenannahme im Eingangsbereich und die Errichtung einer Rampe, zusätzlicher Notausgänge und die Ersetzung diverser Drehflügeltore durch Sektionaltore in der Werkstatt, welche das Emissionsverhalten zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflusst, angezeigt.
Über die Anwendbarkeit des Anzeigeverfahrens gem. § 81 Abs. 3 iVm § 345 Abs. 6 GewO 1994 findet gem. §§ 40 bis 44 AVG 1991 eine mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 09.09.2026, statt.
Treffpunkt: 09:00 Uhr, 2230 Gänserndorf, Johann-Marschall-Straße 19 Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf, Zimmer E44
Hinweis:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass den Nachbarn nur Parteienstellung bezüglich der Wahl des Anzeigeverfahrens für die Änderung der Betriebsanlage zukommt und die Wahl des Verfahrens einziger Gegenstand dieser mündlichen Verhandlung ist.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.
Weiterführende Informationen
02742/9005 249
2230 Gänserndorf, Johann-Marschall-Straße 19
