Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 22.10.2026 )

Bayerl Wilhelm, KG Trasdorf

Herr Bayerl Wilhelm hat eine Änderung der gewerbebehördlich genehmigten und bestehenden Betriebsanlage am Standort 3452 Trasdorf, Gewerbepark West 2 und 4, KG Trasdorf, Grundstück Nr. 1812/2, Gemeinde Atzenbrugg, durch Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes durch einen Zubau sowie die Errichtung eines separaten Neubaus angezeigt.

1. Die Projektunterlagen liegen bis 21. Oktober 2026 bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln zur Einsichtnahme auf.


Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
  • Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
  • Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.


Rechtsgrundlagen
§ 356 der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft TullnE-Mail: post.bhtu@noel.gv.at
02742/9005 399
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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