Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 12.11.2026 )
Enilive Marketing Austria GmbH, KG Brunn am Gebirge
Die Enilive Marketing Austria GmbH hat bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling die nachbarneutrale Änderung der Betriebsanlage im Standort 2345 Brunn am Gebirge, Enzersdorferstraße 5-7, Grundstücksnummer 131/2, KG Brunn am Gebirge, Gemeinde Brunn am Gebirge, durch die Erneuerung der Tankinnenhülle, Abbruch der Ölfeuerungsanlage und die dazugehörigen SB-Lanzenwaschanlage und den Aufbau von elektrisch beheizten SB-Lanzenwaschanlagen, angezeigt. Hinweise: 1. Die Projektunterlagen liegen bis 12.11.2026bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling zur Einsichtnahme auf. 2. Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.
Weiterführende Informationen
02742/9005 349
2340 Mödling, Bahnstraße 2
