Kulturpreise des Landes Niederösterreich 2023: K’23 - Ausschreibung

Sehr geehrte Einreicherin, sehr geehrter Einreicher! 

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Kulturpreisen des Landes Niederösterreich. Mit dieser Seite möchten wir Ihnen einen Überblick über die Ausschreibungskriterien verschaffen. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass digitale Einreichungen erwünscht sind. Postalische Einreichungen sind alternativ dazu ebenfalls möglich – bei dieser Einreichform muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass

  • Online-Einreichformular und Lebenslauf dennoch digital auszufüllen bzw. anzuhängen sind und 
  • alle weiteren einzureichenden Unterlagen in 7-facher Ausfertigung erforderlich sind.

Die Kulturpreise des Landes Niederösterreich werden seit dem Jahr 1960 vergeben und sind im Niederösterreichischen Kulturförderungsgesetz verankert. Pro Sparte werden jeweils zwei Anerkennungspreise zu je € 4.000,00 sowie ein Würdigungspreis zu € 11.000,00 verliehen. 

Der Anerkennungspreis dient der Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden, die in ihrem Schaffen bereits fachliche Anerkennung gefunden haben. Einreicher*in kann eine Einzelperson oder auch eine Personengruppe (z.B. Verein) sein.  

Der Würdigungspreis dient der Würdigung eines vorliegenden Gesamtwerkes einer/s Künstler*in oder einer Personengruppe von überregionaler Bedeutung.

Die Kulturpreise werden von der Niederösterreichischen Landesregierung auf Vorschlag der jeweiligen Fachbeiräte zuerkannt. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Preises finden Sie hier: 

Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Preises

Wir möchten darauf hinweisen, dass digitale Einreichungen erwünscht sind. Postalische Einreichungen sind alternativ dazu ebenfalls möglich – bei dieser Einreichform muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass

  • Online-Einreichformular und Lebenslauf dennoch digital auszufüllen bzw. anzuhängen sind und 
  • alle weiteren einzureichenden Unterlagen in 7-facher Ausfertigung erforderlich sind. 

Bitte beachten Sie die Einreichfrist. Diese beginnt am 13. März 2023 und endet am 14. April 2023. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Abgabe der Einreichunterlagen digital oder postalisch (Datum des Poststempels) möglich.

Digital:
Bitte füllen Sie das beiliegende Formular aus und folgen Sie den Anweisungen im Formular, um Ihre Unterlagen digital einzureichen.

Postalisch: 
Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen samt ausgefülltem Formular an:
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Kanzlei der Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, Haus 2, 2. Stock, Zimmer 2.213
Kennwort: k’23 (mit Hinweis auf die eingereichte Sparte)

Bitte achten Sie bei postalischer Einreichung auf die 7-fache Ausfertigung der Einreichunterlagen!

Zusätzlich zu den Unterlagen ersuchen wir beiliegendes Formular zur Kulturpreis-Einreichung auszufüllen. 

  • Die postalische Einreichung muss in 7-facher Ausfertigung erfolgen, wobei Online-Einreichformular und Lebenslauf dennoch digital auszufüllen sind.
  • Letztmöglicher Tag der Einreichung ist der 14. April 2023 – 24:00 Uhr (Datum des Poststempels bzw. der digitalen Einreichung). Wir bitten um Verständnis, dass spätere Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt werden können.
  • Mit der Einreichung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihrer Einreichung und der diesbezüglichen Datenverwendung einverstanden und erklären über die dafür erforderlichen Urheberrechte zu verfügen.

Bei allgemeinen Fragen zur Einreichung, die hier nicht beantwortet werden konnten, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen unter 02742/9005/17010 zur Verfügung.

 Bei fachspezifischen Fragen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fachstelle.

Ja. Nicht prämierte Unterlagen werden auf dem Postweg retourniert. Wir bitten um Verständnis, dass keine Haftung für nicht ordnungsgemäße Rückstellung der eingereichten Unterlagen bzw. Werke übernommen werden kann.

Ihre Kontaktstelle des Landes für Kulturpreise des Landes Niederösterreich

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, Haus 2 3109 St. Pölten E-Mail: kulturpreis@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-17010 oder 13034
Fax: 02742/9005-13029

DVR: 0059986
Letzte Änderung dieser Seite: 15.3.2023
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