Gemeindearchive
Die niederösterreichischen Gemeinden sind durch das NÖ Archivgesetz 2012 verpflichtet, die Archivierung und Nutzung des Kommunalarchivgutes sicherzustellen (§ 16 Z 1) sowie eine für das Kommunalarchivgut verantwortliche Person zu bestellen und dem NÖ Landesarchiv bekanntzugeben (§ 16 Z 5).
Diese Aufgabe stellt für viele Gemeinden eine Herausforderung dar. Das Niederösterreichische Landesarchiv ist laut NÖ Archivgesetz verpflichtet, die Gemeinden in dieser Angelegenheit zu unterstützen und zu beraten (§ 5 Z 12, § 16 Z 3).
Wir kommen dieser Aufgabe durch verschiedene Angebote nach.
Jährliche Treffen der Gemeindearchivarinnen und Gemeindearchivare in den Regionen
Unterstützung der Gemeindearchive und Sicherung des historischen Schriftgutes der Gemeinden
Modernes Know-how für alte Dokumente.
Schulung für Gemeindearchivarinnen und Gemeindearchivare
Das Forum der archivfachlichen Weiterbildung und des Austausches
Ihr Kontakt zum Thema Gemeindearchive
Abteilung NÖ Landesarchiv und NÖ Landesbibliothek Landhausplatz 1, Haus Kulturbezirk 4
3109 St. Pölten
E-Mail: post.k2archiv@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16255
Fax: 02742/9005-12052